KiTa_Neu-ARCH Referenznummer der Bekanntmachung: KiTa-Wolfstein_ARCH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa_Neu-ARCH
Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI.
Neumarkt i. d. OPf
Im September 2019 beschloss der Stadtrat die Einrichtung einer Kindertagesstätte an der Brunnenstraße (Fl.Nr. 521) als Übergangslösung in Containerbauweise. Die Interimsanlage ging mittlerweile fristgerecht in Betrieb. Die Erlaubnis als Interimsnutzung, ausgestellt von der KiTa-Aufsicht des Landratsamtes Neumarkt, endet zum Jahresende 2023.
In direkter Nachbarschaft zu Containeranlage stehen für die Errichtung der dauerhaften Kindertagesstätte drei Grundstücke Fl.Nr. 520, 520/19, 520/20 zwischen der Brunnenstraße und dem Rennbühlweg zur Verfügung. Die darauf befindlichen Gebäude (Rennbühlweg 72), seither als ehemaliges Sportheim, von den Schlossspielen e. V. und als Selbsthilfehaus genutzt, sollen abgebrochen werden, sodass sich eine arrondierte Gesamtfläche von 2.512 m2 ergibt. Darauf soll eine bis zu zweigeschossigen Kindertageeinrichtung mit drei Kindergarten- und drei Kinderkrippengruppen mit den erforderlichen Stellplätzen, Freianlagen mit Spielgeräteausstattung entstehen.
Der zeitliche Ablauf sieht eine zeitnahe Durchführung des VgV-Verfahrens mit dem Ziel der Vergabe des Planerauftrags spätestens in der Stadtratsitzung im Juli 2021 vor. Die Planung solle umgehend im Anschluss aufgenommen werden, der Bauantrag mit den entsprechenden Förderanträgen im Dezember 2021 eingereicht werden. Der Baubeginn wird für März/April 2022 und die Fertigstellung im Sept/Okt 2023 angedacht.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen „07 KiTaWolfstein-20210218-SPPM-Bewerberbogen-VgV-ARCH“ unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78DVT7/documents zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen „07 KiTaWolfstein-20210218-SPPM-Bewerberbogen-VgV-ARCH“ unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78DVT7/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen „07 KiTaWolfstein-20210218-SPPM-Bewerberbogen-VgV-ARCH“ unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78DVT7/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen „07 KiTaWolfstein-20210218-SPPM-Bewerberbogen-VgV-ARCH“ unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78DVT7/documents zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Fristverkürzung nach § 17 Abs. 3 VGV gem. Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 24.11.2020 bzgl. der Verkürzung der Angebotsfristen während der Covid19-Pandemie.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78DVT7
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland