Neubau Grundschule mit Kombihort/Mittelschulflächenanteilen, Uhlandstraße, Nürnberg – Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6568-04-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule mit Kombihort/Mittelschulflächenanteilen, Uhlandstraße, Nürnberg – Tragwerksplanung
Tragwerksplanung §51 HOAI LPH 1-6, optional 8.
Nürnberg
Die WBG Kommunal GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der Uhlandstr. 33 in 90408 Nürnberg/Gemarkung Großreuth h. d. Veste den Neubau einer Grundschule mit ca. 2 925 m2 NF und synergetisch mit Hort bzw. Mittelschule zu nutzenden Flächen von ca. 520 m2 NF. Gesamt ca. 3 445 m2 Nutzfläche, ca. 5 546 m2 BGF. Auf dem insgesamt ca. 9 360 m2 großen Schulgrundstück ist bereits ein ca. um 1900 erbautes gründerzeitliches Schulgebäude vorhanden. Mit städtebaulicher Situierung, Kubatur und
Gestaltung des Neubaus wird unter anderem auf dieses die Umgebung prägende und denkmalgeschützt Bestandsgebäude zu reagieren sein.
In der beigefügten Baumassenstudie ist plausibilisiert, dass das erforderliche Neubauvolumen mit diversen städtebaulich und schulfunktional darstellbaren Varianten in hinreichender Größe auf dem Grundstück angeordnet werden kann.
Die aktuell im Bestandsgebäude vorhandene Mischnutzung von Grundschule und Mittelschule wird durch den Grundschulneubau derart entflochten werden können, dass im Bestandsgebäude eine reine Mittelschulnutzung möglich wird. In Konsequenz der zusätzlichen Baumasse am Standort wird in beiden Schularten - Grundschule und Mittelschule - Kapazitätszuwachs entstehen. Der guten Ordnung halber sei klargestellt, dass der hier verfahrensgegenständliche Schulneubau
De facto in Planung und Abwicklung keine Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Sanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude hat (diese wurden in der Baumassenstudie aus Perspektive des Gesamtstandortes als verschiedene Bauabschnitte angegeben). In der Baumassenstudie wurde neben der Neubaukubatur weiterhin die Möglichkeit nach Neubau dennoch hinreichender Schulaußenanlagen für beide Nutzungsarten Grundschule und Mittelschule plausibilisiert, auch bei jeweils maximaler Inanspruchnahme der gesteigerten GS-/MSKapazitätsauslegungen. Auf dem Grundstück werden für den Neubau pädagogisch nutzbare Außenspielflächen von ca. 2 500 m2 benötigt.
Der Neubau soll Ende des III. Quartals 2024 in Betrieb genommen werden.
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 18,57 Mio. EUR netto KG 200-700 und 10,31 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70 % zu 30 % ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI Tragwerksplanungshonorars 4,28 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber, die ausgeschriebenen Leistungen der Tragwerksplanung für Gebäude gemäß § 51 HOAI stufenweise zu beauftragen. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nachfolgenden Stufen:
— Stufe 1: LPH 1-2,
— Stufe 2: LPH 3-4,
— Stufe 3: LPH 5-6.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen 2 und 3 (ganz oderteilweise) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.
Der Realisierung des Projektes liegen ein begrenztes Budget und eine Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der
Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten (30 %),
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten (10 %),
3. Fachliche Eignung – Referenzliste: max 300 von 500 Punkten (60 %).
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nach nominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
4. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV,
5. Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt,
6. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
7. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Projektleitung).
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
(— unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
— — alle Angaben in Euro netto.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR.
Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1. Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als „Ingenieur“ (max. 50 Punkte)
— <3 = 0 Punkte,
— >= 3 = 20 Punkte,
— >= 5 = 30 Punkte,
— >= 8 = 40 Punkte,
— >= 10 = 50 Punkte.
2. Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung als „Ingenieur“ in Jahren (max. 50 Punkte):
— <2 = 0 Punkte,
— = 2 = 20 Punkte,
— = 3 = 30 Punkte,
— = 4 = 40 Punkte,
— >= 5 = 50 Punkte.
3. Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 50 Punkte)
— >1 = 0 Punkte,
— = 1 = 10 Punkte,
— = 2 = 20 Punkte,
— = 3 = 30 Punkte,
— = 4 = 40 Punkte,
— >= 5 = 50 Punkte.
4. Referenzliste:
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte):
— Tragwerksplanung § 51 HOAI LPH 2-6 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2011).
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
— < 2 Mio. EUR = 0 Punkte,
— >= 2 Mio. EUR = 4 Punkte,
— >= 2,5 Mio. EUR = 8 Punkte,
— >= 3 Mio. EUR = 12 Punkte,
— >= 3,5 Mio. EUR = 16 Punkte,
— >= 4 Mio. EUR = 20 Punkte.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 20 Punkte)
— > 7 Jahre (vor dem 1.1.2014) = 0 Punkte,
— 6-7 Jahre (nach 1.1.2014 bis 31.12.2015) = 8 Punkte,
— 0-5 Jahre (nach 1.1.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 20 Punkte.
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (je Referenz maximal 10 Punkte)
Referenzobjekt enthält:
— Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte,
— Referenzbeschreibung in Wort und Bild = 4 Zusatzpunkte,
— Angabe Tragsystem = 4 Zusatzpunkte.
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte müssen bei jeder Referenz zwingend folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
— die Leistung wurde über die Leistungsphasen 2-6, § 51 Tragwerksplanung erbracht,
— die Referenz ist innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt/in Betrieb genommen worden (nach 1.1.2011),
— die Referenz ist mindestens in Honorarzone III einzuordnen.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
Entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Bewertung der Zuschlagskriterien Stufe 2:
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
A) Bieterpräsentation (Wichtung siehe II.2.5)):
Die zu bewertenden Präsentationsunterlagen sind zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist zusammen mit dem Honorarangebot schriftlich vorzulegen.
B) Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI) (40 %/160 Punkte):
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter oder gleich dem 2-fachen des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = 4* [1-(Angebotspreis/günstigster Preis -1)]
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentationsunterlagen in Bezug auf die Organisation des Projektteams (A1.), Berufliche Qualifikation des Projektteams (A2.) bzw. der Erfahrung des Projektteams (A3.) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der
Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentationsunterlagen des Bieters von Bedeutung.
Für jedes genannte Unterkriterium werden ganzzahlige Punkte von 0 bis 4 von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentationsunterlagen der Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland