KSS Weißenhorn_Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 466_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreisspitalstiftung.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
KSS Weißenhorn_Medizintechnik
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Fachplanerleistungen für die Anlagengruppe 7 der Technischen Gebäudeausrüstung (Medizintechnik) für die Erweiterung und Strukturverbesserung im Bestand im Zuge der Umsetzung der Schwerpunktbildung des medizinischen Konzeptes der Kreisspitalstiftung Weißenhorn am Standort Stiftungsklinik Weißenhorn. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung, wobei zunächst auf Basis der o. g. Grundlagen bis Oktober 2021 die Entwurfsplanung (Lph. 3) abzuschließen ist, damit bis dahin ein Antrag zur Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm erfolgen kann. Die Medizintechnikplanung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Kreisspitalstiftung Weißenhorn
89264 Weißenhorn
Um den aktuellen baulichen, medizinischen, hygienischen, pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen und Vorschriften gerecht zu werden sind am Standort Stiftungsklinik Weißenhorn Erweiterungen und Strukturverbesserungen im Bestand im Zuge der Umsetzung der Schwerpunktbildung des medizinischen Konzeptes geplant. Dabei ist der Anschluss von Erweiterungsflächen an den Bestand mit entsprechenden Eingriffen mitzuplanen. Entsprechend dem Raum- und Funktionsprogramm ist eine Bestandsfläche von ca. 9 000 m2 gegeben. Die Soll-Fläche beläuft sich auf ca. 13 800 m2. Das Krankenhaus befindet sich in einer eng bebauten Lage. Beim Bau ist der Krankenhausbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Haus ist im Krankenhausplan aktuell mit 203 Planbetten aufgenommen. Eine Entwicklung zu 213 Betten ist eingeplant.
Die Planung hat zu erfolgen auf Basis eines vorliegenden Raum- und Funktionsprogramms. Aktuell erfolgt parallel die Zielplanung.
Ausgeschrieben werden Fachplanerleistungen für die Medizintechnik für die Erweiterung und Strukturverbesserung im Bestand im Zuge der Umsetzung der Schwerpunktbildung des medizinischen Konzeptes der Kreisspitalstiftung Weißenhorn am Standort Stiftungsklinik Weißenhorn. Die Medizintechnikplanung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Es ist weiter beabsichtigt, dass Beratungs- und Besondere Leistungen beauftragt werden.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung, wobei zunächst auf Basis der o.g. Grundlagen bis November 2021 die Vorplanung (Lph. 2) abzuschließen ist, damit bis dahin ein Antrag zur Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm erfolgen kann.
Vom Auftraggeber können die weiteren Leistungsstufen mit den Leistungsphasen 3 bis 9 abgerufen werden
Es muss eine vergleichbare Referenz für Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich nachgewiesen werden, die die Mindestbedingungen erfüllt und zwischen dem 1.1.2015 und der Teilnahmefrist in Betrieb genommen wurde.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
a) Gegenstand der Referenz(en) war die Erweiterung eines Krankenhauses um eine Funktionseinheit: 3 Punkte;
b) Erweiterung eines Gebäudes im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude: 2 Punkte;
c) Erweiterung sonstiger Bauten im Gesundheitswesen: 1 Punkt.
Gewertet wird die beste Referenz. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft besser bewertet, dessen Referenz ein höheres Projektvolumen nach KGR 200 bis 600 hat.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 3 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude nach §§ 33ff HOAI für Erweiterungen eines Gebäudes des Gesundheitswesens unter laufendem Betrieb.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehendunter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
2. Aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss für den Gesamtumsatz ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
1. Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Planungsleistungen durch Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Weit fortgeschritten ist ein Projekt, wenn die letzten Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Die Angaben müssen enthalten:
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— öffentlicher oder privater Empfänger (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— erbrachte Leistungen,
— Baukosten der KGR 400-600 nach DIN 276-1:2008-12,
— HNF gemäß DIN 277-1:2016-01,
— ggfls. kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. d DIN A4-Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Als vergleichbar angesehen werden Referenzen für Planungsleistungen für Erweiterungen/eines Teilneubaus mit Anschluss an den Bestand aus dem Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.) oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich im laufenden Betrieb;
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
— die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter muss in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Durchschnitt für HLSE 5 betragen,
— eine Referenz (Planungsleistung HLSE) mit mind. Baukosten (Kostengruppen 400 bis 600 nach DIN 276, EUR) von 2 Mio. EUR brutto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD2YE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.