Abholung, Verladung, Transport und teilweise Entwässerung von Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: VI/4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung, Verladung, Transport und teilweise Entwässerung von Klärschlamm
Abholung, Verladung, Transport und teilweise Entwässerung von Klärschlamm, Abfallschlüsselnummer 19 08 05.
LOS 1: Nabburg, Stulln, Pfreimd, usw.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Entwässerung/ Transport von Klärschlamm inkl. Entwässerung an den Kläranlagen der Verbandsmitglieder, Abholung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die geschätzten Jahresmengen der einzelnen Kläranlagen der Verbandsmitglieder für LOS 1 kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Der anfallende Nassklärschlamm muss vor Ort auf der Kläranlage auf einen Wert von 25 +/- 2 % TS entwässert werden. Die ordnungsgemäße Verladung ist durch den AN sicherzustellen. Eine mehrmalige Anfahrt pro Kläranlage ist vom Anfall und der Schlammmenge abhängig, kann aber erforderlich werden. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
LOS 2: Kallmünz, Burglengenfeld, Roding, usw.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Entwässerung/ Transport von Klärschlamm inkl. Entwässerung an der Kläranlage der Verbandsmitglieder, Abholung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die geschätzten Jahresmengen der einzelnen Kläranlagen der Verbandsmitglieder für LOS 2 kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Der anfallende Nassklärschlamm muss vor Ort auf der Kläranlage auf einen Wert von 25 +/- 2 % TS entwässert werden. Die ordnungsgemäße Verladung ist durch den AN sicherzustellen. Eine mehrmalige Anfahrt pro Kläranlage ist vom Anfall und der Schlammmenge abhängig, kann aber erforderlich werden. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen.
LOS 3: Neunburg v. W., Schönsee, Beratzhausen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für den Transport von entwässertem Klärschlamm inkl. Abholung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die Abfuhr des Klärschlammes an den Anlagen erfolgt mittels Containern. Vom AN müssen in ausreichender Stückzahl Tauschcontainer vorgehalten werden. Die Containermiete ist in den anzugebenen Preis mit einzukalkulieren. Die genaue Beschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
LOS 4: ZV Amberg und Kümmersbruck
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für den Transport von Klärschlamm inkl. Abholung, Verladung mittels Verladegerät + Vorhaltung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die geschätzte Jahresmenge LOS 4 kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Stellung und Vorhaltung eines geeigneten Verladegerätes ist in den anzugebenen Preis mit einzukalkulieren.
LOS 5: ZV Verbandskläranl. Schwandorf-Wackersdorf
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für den Transport von Klärschlamm inkl. Abholung, Verladung mittels Verladegerät + Vorhaltung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die geschätzte Jahresmenge LOS 4 kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Stellung und Vorhaltung eines geeigneten Verladegerätes ist in den anzugebenen Preis mit einzukalkulieren.
LOS 6: Stadt Landshut
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für den Transport von Klärschlamm inkl. Abholung, Verladung mittels Verladegerät + Vorhaltung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die geschätzte Jahresmenge LOS 4 kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Stellung und Vorhaltung eines geeigneten Verladegerätes ist in den anzugebenen Preis mit einzukalkulieren.
LOS 7: Stadt Regensburg
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für den Transport von Klärschlamm inkl. Abholung, Verladung und Transport zur Klärschlammtrocknungsanlage nach Schwandorf für den Zeitraum von zunächst einem Jahr (1.3.2021 bis 28.2.2022), mit der Option auf maximal 3-maliger Verlängerung durch den AG um jeweils 1 Jahr (maximal bis 28.2.2025). Die geschätzte Jahresmenge LOS 7 kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1: Nabburg, Stulln, Pfreimd, usw.
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2: Kallmünz, Burglengenfeld, Roding, usw.
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3: Neunburg v. W., Schönsee, Beratzhausen
Ort: Ebermannsdorf
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 4: ZV Amberg und Kümmersbruck
Ort: Mallersdorf
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 84066
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 5: ZV Verbandskläranl. Schwandorf-Wackersdorf
Ort: Mallersdorf
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 84066
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 6: Stadt Landshut
Ort: Mallersdorf
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 84066
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 7: Stadt Regensburg
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Antragsteller nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).