SuedLink Umrichter DC4
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=170360
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.transnetbw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=170360
Abschnitt II: Gegenstand
SuedLink Umrichter DC4
Das Vorhaben SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart (im Folgenden einzeln oder gemeinschaftlich als Auftraggeber (AG) bzw. Vorhabenträger (VHT)) realisiert. Beide Auftraggeber vergeben und beauftragen auf Basis dieser gemeinsamen Ausschreibung.
Für das Umrichtersystem SuedLink V4 wird ein Vertrag zwischen dem Bieter und der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth geschlossen. Für die Kabelabschnittstationen C2 außerhalb des Liefer- und Leistungsumfangs des Umrichtersystems SuedLink V4, wird ein Vertrag zwischen dem Bieter und TransnetBW GmbH, Osloer Straße 15-17, 70173 Stuttgart geschlossen.
Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme des Umrichtersystems SuedLink V4 (Wilster – Bergrheinfeld/West).
Der AG behält sich eine notwendige Verlängerung des Leistungszeitraums vor, insbesondere bei einer Verzögerung im Genehmigungsverfahren.
Gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Handelsregisterauszug, bzw. vergleichbares Dokument (z. B. Handelslizenz),
— Darstellung der Unternehmensorganisation,
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass die Vorgaben zu dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. den tariflichen Vergütungsregelungen eingehalten werden, soweit anwendbar.
— Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn-und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Jahresumsatz mind. durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre EUR/Jahr: 150 Mio. EUR. Der zu erreichende Mindestumsatz muss im Energiesektor erzielt worden sein.
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die Referenzprojekte über zurück liegende Projekte nachweisen können:
— die fertiggestellt sind bzw. sich im Bau befinden,
— die thematisch dem Energietransport und Verteilnetz zuzuordnen sind,
— nicht länger als 10 Jahre zurückliegen,
— deren Gesamtbaukosten einen Wert von 50 Mio. EUR aufweisen,
— mind. 1 Projekt.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
— Name des Auftraggebers (inkl. eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen),
— Ort,
— Gesamtbaukosten des Projektes,
— Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
— Jahr der Fertigstellung.
Nachweis der Zertifizierung, Angabe des Standards, Angabe der Zertifizierungsgesellschaft; Einreichung des Zertifikates zu ISO 9001 oder inhaltlich vergleichbare Zertifizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen der Auftraggeber (AG) in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behalten sich die AG vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Die AG stellen ausdrücklich klar, dass eine gesamtschuldnerische Haftung der beiden AG ausgeschlossen ist.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Aufhebung sind unter Ziff. 8 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die AG vorbehalten, jeweils eigene Projektgesellschaften zu gründen. Soweit die Gründung in das laufende Vergabeverfahren fällt, übernehmen die jeweiligen Projektgesellschaften von ihren Muttergesellschaften die Aufgabe das laufende Vergabeverfahren durchzuführen und Vertragspartner des ausgeschriebenen Auftrags zu werden. Im Falle ihrer Gründung nach Vertragsschluss würde die jeweilige Projektgesellschaft in die Rechte und Pflichten ihrer jeweiligen Muttergesellschaft an den bereits vergebenen Verträgen eintreten und die Verträge übernehmen. Die Gesellschaftsanteile an der eigenen Projektgesellschaft würden voraussichtlich ausschließlich, jedenfalls überwiegend, bei der jeweiligen Muttergesellschaft liegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
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Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de