Digitalausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land, Mobile Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-L-029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land, Mobile Endgeräte
IT/Digitalausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Berchtesgadener Land, Mobile Endgeräte.
Ladeschränke für Notebooks
Schulen des Landkreises Berchtesgadener Land
Mobiler Aufbewahrungs-, Transport- und Ladewagen für 16 Notebooks mit Ladefunktion
Die Geräte sollen vom Landkreis erworben werden, damit diese anschließend im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie vom Landkreis bzw. seinen Schulen an die Schüler verliehen werden können. Wenn diese Ausleihe nicht mehr erforderlich sein sollte, dann werden die Geräte bei der jeweiligen Schule für den Unterricht verwendet.
Tablet Android und Ladekoffer
Schulen des Landkreises Berchtesgadener Land
Tablet Android und Tabletkoffer für 16 Android Tablets einschl. Ladekabel
Die Geräte sollen vom Landkreis erworben werden, damit diese anschließend im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie vom Landkreis bzw. seinen Schulen an die Schüler verliehen werden können. Wenn diese Ausleihe nicht mehr erforderlich sein sollte, dann werden die Geräte bei der jeweiligen Schule für den Unterricht verwendet.
Tablet iOS und Ladekoffer
Schulen des Landkreises Berchtesgadener Land
Tablet iOS und Tabletkoffer für 16 iOS Tablets einschl. Ladekabel
Die Geräte sollen vom Landkreis erworben werden, damit diese anschließend im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie vom Landkreis bzw. seinen Schulen an die Schüler verliehen werden können. Wenn diese Ausleihe nicht mehr erforderlich sein sollte, dann werden die Geräte bei der jeweiligen Schule für den Unterricht verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ladeschränke für Notebooks
Ort: Anger
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83454
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablet Android und Ladekoffer
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablet iOS und Ladekoffer
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]