Neubau 3-fach Sporthalle am König-Karlmann Gymnasium (KKG) in Altötting – Objektplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: KKG_01_OPL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-fach Sporthalle am König-Karlmann Gymnasium (KKG) in Altötting – Objektplanungsleistungen
Am König-Karlmann Gymnasium (KKG) in Altötting wurden bei der bestehenden Dreifachturnhalle erhebliche statische Mängel im Dachtragwerk, an den Auflagekonsolen der Außenstützen für die Dachbinder usw. aufgedeckt. Die Untersuchungen zeigten auf, dass eine statische Ertüchtigung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand unmöglich ist. Zusätzlich wurden in den zurückliegenden Jahren laufend erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, um den vorherrschenden Baumängeln (z. B. Eindringendes Wasser auf Grund Undichtigkeiten im Dachbereich) zu begegnen.
Die beinahe 50 Jahre alte Halle wird abgebrochen und an gleicher Stelle durch den Neubau einer Dreifachturnhalle ersetzt. Die geplante Dreifachturnhalle wird auf Grund der Gegebenheiten im Süden und im Norden an den baulichen Bestand anbinden. Der Abbruch wird als eigenständiges Teilprojekt bereits vorab durchgeführt und ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen.
Eine erste Kostenschätzung ergibt für den Ersatzbau einen Kostenaufwand von ca. 10 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 200-700 gem. DIN 276). Die Maßnahme wird durch Fördermittel des Freistaates Bayern (FAG) gefördert werden.
Für den Neubau werden Leistungen für die Objektplanung gem. § 34 HOAI erforderlich,
Die in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Altötting
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9).
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-2,
— Stufe 2: LPH 3-4,
— Stufe 3: LPH 5-7,
— Stufe 4: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass
— eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt,
— die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Grundleistungen gemäß § 34 HOAI, werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) beauftragt. Dem AG steht es frei, den AN mit den jeweils weiteren Projektstufen oder Teilleistungen hieraus, insbesondere bezogen auf einzelne Leistungsphasen und/oder Bauabschnitte, zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregistervorhanden ist („Ausschlusskriterium“),
Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt („Ausschlusskriterium“).
Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR, Höchstpunktzahl ab [Betrag gelöscht] EUR (Wichtung 10 %).
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe
Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektrolle (Wichtung 5 %)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 3
Beschäftigten (Wichtung 10 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs.5 VgV (Wichtung 75 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
„Mindestanforderungen Referenzen“:
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme ab 1.1.2011 (10 Jahre),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
„Zusatzpunkte Referenzen“:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2,0 Mio. EUR netto.
Höchstpunktzahl ab 6,0 Mio. EUR netto
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 1.1.2014 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 1.1.2018 (3 Jahre),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden Gebäudestruktur (Erweiterungsbau),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Hallenbauwerk als Versammlungsstätte.
„Bewerbergemeinschaft“:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den Verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu
Tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=212909
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. „Beauftragung und Realisierung“:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland