TNW_ARCH_Stadt Heideck_Sanierung Grund- & Mittelschule Referenznummer der Bekanntmachung: 54/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heideck
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91180
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heideck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_ARCH_Stadt Heideck_Sanierung Grund- & Mittelschule
Die Stadt Heideck beabsichtigt die im Jahr 2009, mit Maßnahmen der Fassadensanierung begonnenen Generalsanierung der Grund- & Mittelschule Heideck, wieder aufzunehmen.
Beauftragt werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Leistungsphasen 1-9, gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 und § 39 Abs. 3 HOA I i. V. m. Anl. 11 Nr. 11, wobei die Objektplanung Freianlagen hier kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt. Zudem werden folgende Besondere Leistungen werden beauftragt:
— Überarbeitung/Anpassung des bestehenden Brandschutzkonzeptes,
— Überarbeitung/Anpassung EnEV-Nachweis (Umsetzung des neuen Gebäude-Energiegesetzes),
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Grund- und Mittelschule Heideck
Laffenauer Str. 14
91180 Heideck
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Heideck beabsichtigt die im Jahr 2009, mit Maßnahmen der Fassadensanierung begonnenen Generalsanierung der Grund- & Mittelschule Heideck, wieder aufzunehmen.
Aktuell wird die Schule als Grundschule und Mittelschule betrieben. Die Nutzung umfasst sieben Klassen (141 Schüler), verteilt auf eine 1. Klasse, eine Kombi-Klasse, eine 2. Klasse, zwei 3. und zwei 4. Klassen. Die Mittagsbetreuung erfolgt in 2 Klassenzimmern und einem Doppelzimmer für 40 Kinder. Der Kinderhort umfasst 5 Zimmer (2 Gruppenräume, einen Speise-/Küchenraum, ein Ausweichzimmer und ein Büro) für 47 Kinder. Künftig ist eine Ganztagsbetreuung mit einer Kinderanzahl zwischen 90-150 Kindern gewünscht sowie ein Raumprogramm für 8 Klassen und 195 Schüler. Das fiktive Raumprogramm ist noch nicht mit dem Fördermittelgeber abgestimmt und kann sich noch verändern. Weitere Zweckräume, wie Lehrräume (Küche, Informatik, Einzelförderung, etc.), Bibliothek, Verwaltungsräume, Aula, Sanitär, Lagerräume, usw., kommen hinzu.
Auf dem Schulgelände befinden sich sieben Gebäude. Der älteste (Grassi) und der drittälteste (Brunner alt) Bau sowie teilweise der zweitälteste Zwischenbau (Bengl) sind Bestandteil der Sanierung. Hinzu kommt der gesamte Pausenhof, beginnend vom Wendehammer bis hin zum „Brunner-Bau“, als auch auf der ganzen Breite zwischen den angrenzenden Gebäuden bzw. der angrenzenden Grundstücksgrenze. Der Innenhof soll als Aula mit einem Dach umfunktioniert werden.
Der gesamte, innere Gebäudebereich, einschließlich der Technik, ist Bestandteil der Sanierung, wobei Teile der Gebäudeobjekte, wie z.B. Natursteinböden im Flur, erhalten bleiben sollen. Das Gebäude „Brunner alt“ ist vollumfänglich zu sanieren, d. h. Gebäudehülle einschließlich Dach und Innenräume mit Technik. Grund hierfür ist die von der Regierung bis 2025 geforderte Ganztagsbetreuung. Eine Auflistung der Sanierungsstufen ist dem beigefügten Protokoll 01 vom 31.7.2019 zu entnehmen.
Es ist vorgesehen, eine FAG-Förderung zu beantragen, zudem soll eine Förderung für den Breitbandanschluss der Schule im Rahmen des sogenannten Digitalpakts beantragt werden.
Angedacht ist die Regelförderung nach Art. 10 FAG inklusive Sonderförderprogramm, FAG plus 15 und dem laufendem Sonderprogramm Schulinfrastruktur KIP-S.
— Es wurde bereits die Zustimmung für den Aufzug an der Schule erteilt. Für dieses Programm muss die Maßnahme allerdings bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein, falls keine Verlängerung aufgelegt wird,
— Der Förderantrag ist bis Ende Oktober 2021 einzureichen (Antrag beinhaltet: Planung, Kostenschätzung, Raumprogramm),
— Es ist zudem der Bauantrag aufzustellen und einzureichen,
— Mit der Ausschreibung soll im Frühjahr 2022 begonnen werden,
— Mit der Baumaßnahme soll ab den Sommerferien 2022 begonnen und die Ausführung bis 2024 abgeschlossen sein.
Nachdem von der Regierung bis 2025 die Ganztagsbetreuung gefordert wird, muss eine zügige Umsetzung erfolgen.
Die geschätzten Kosten dieser Maßnahme belaufen sich ca. auf insgesamt (KG 200-700) 3,5 Millionen EUR brutto.
Beauftragt werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Leistungsphasen 1-9, gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 und § 39 Abs. 3 HOA I i. V. m. Anl. 11 Nr. 11, wobei die Objektplanung Freianlagen hier kostenmäßig nicht ins Gewicht fällt. Zudem werden folgende Besondere Leistungen werden beauftragt:
— Überarbeitung/Anpassung des bestehenden Brandschutzkonzeptes,
— Überarbeitung/Anpassung EnEV-Nachweis (Umsetzung des neuen Gebäude-Energiegesetzes),
— Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2012 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat. Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Schulen (sehr gut vergleichbar),
— Gebäude Ausbildung/ Wissenschaft (gut vergleichbar),
— Sanierungen (sehr gut vergleichbar),
— Umbauten (sehr gut vergleichbar),
— Sanierungen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar).
Der Auftraggeber legt Wert auf Erfahrung bei Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb, da hier nicht nur erhöhte Sicherheitsstandards, sondern auch umsichtige Planungsschritte erforderlich sind.
— Neubau (gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar),
— Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der 31.12.2024.
Pläne sowie weitere projektbezogene Unterlagen werden den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Angebotsfrist, nach §§ 17 Abs. 7 u. 11 VgV, soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 9 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:- Schulen, Gebäude Ausbildung/ Wissenschaft, Sanierungen, Umbauten, Sanierungen im lfd. Betrieb, Neubau, Bauen im lfd. Betrieb, Erfahrung mit Fördermitteln, Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung,
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3,1 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
— Der Förderantrag muss bis Ende Oktober 2021 eingereicht werden,
— Die Maßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind „Ausschließlich“ nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch Eine E-Mail-Benachrichtigung Erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („Nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDVPB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.