Stoffliche oder thermische Verwertung von Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stoffliche oder thermische Verwertung von Klärschlamm
Stoffliche oder thermische Verwertung von 20 000 t entwässerten Klärschlamm.
Hauptkläranlage Fürth
Erlanger Straße 105
90765 Fürth
Stoffliche oder thermische Verwertung von 20 000 t entwässerten Klärschlamm der Kläranlage Fürth gemäß KrWG, inkl. Transport und Straßenmaut. Der Klärschlamm ist in der Kläranlage Fürth aufzunehmen und einer geeigneten Verwertungsanlage zuzuführen.
Der Vertrag hat ein Laufzeit von insgesamt 4 Jahren, kann aber von beiden Seiten nach Ablauf von 2 Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, der Vertrag muss spätestens am 31.12.22 gekündigt werden, die Laufzeit würde dann am 30.6.2023 nach Ablauf von 2 Jahren enden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=206688
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206688
— Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG,
— Kurzbeschreibung der Verwertungsanlagen (2 Standorte).
Siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=206688
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206688
— Vorlage einer Kopie des Zulassungsbescheides der Verwertungsanlagen (2 Standorte),
— Erklärung über die Annahme der Klärschlammmenge über den gesamten Zeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürth – Zentrale Vergabestelle, Submissionsstelle Raum 001, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Mittwoch, 17.03.2021, 10.00 zu beantragen. Bei Einhaltungdieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf derAngebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]