Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreingung, Winterdienst; U-Bahnhöfe München Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SMÜ-200121-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreingung, Winterdienst; U-Bahnhöfe München
Täglich zu besetzende Tag-/ Abendreinigungsdienste, Durchführung der wöchentlich 1 bis 3x erfolgenden Nassreinigungen der Boden und Treppenflächen, Wand- und Deckenreinigungen sowie Glasreinigungen in den 32 U-Bahnhöfen der 3 Reinigungsabschnitte (darunter große Bahnhöfe wie Hauptbahnhof, Odeonsplatz), Winterdienstleistungen an den U-Bahnhöfen (primär Außenzugänge), Reinigung Kundencenter Hauptbahnhof.
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen, Winterdienst; U-Bahnhöfe Reinigungsabschnitt 1
Täglich zu besetzende Tag-/ Abendreinigungsdienste, Durchführung der wöchentlich 1 bis 3x erfolgenden Nassreinigungen der Boden und Treppenflächen, Wand- und Deckenreinigungen sowie Glasreinigungen in den 12 U-Bahnhöfen des Reinigungsabschnitts 1, Winterdienstleistungen an den U-Bahnhöfen (primär Außenzugänge)
Die Reinigungsleistungen erfolgen täglich, sowohl während des Tages als auch nachts, incl. in der Betriebsruhe.
Die Reinigungsleistungen sind teilweise nur möglich unter Einsatz von Sonderfunktionen wie ausgebildete Sicherungsposten, Aufsichtsführende sowie Aufzugsführer, über die der Auftragnehmer auch verfügen muss.
Winterdienstleistungen müssen bis zum Betriebsbeginn um ca. 4.00 Uhr erfolgt sein und während des Betriebstages bis Betriebsende ca. 1.30 Uhr bzw. 2.30 Uhr fortgesetzt werden können.
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen, Winterdienst; U-Bahnhöfe Reinigungsabschnitt 3
Täglich zu besetzende Tag-/ Abendreinigungsdienste, Durchführung der wöchentlich 1 bis 3x erfolgenden Nassreinigungen der Boden und Treppenflächen, Wand- und Deckenreinigungen sowie Glasreinigungen in den 11 U-Bahnhöfen des Reinigungsabschnitts 3, Winterdienstleistungen an den U-Bahnhöfen (primär Außenzugänge), zusätzlich auch im Kundencenter Hauptbahnhof und im unterirdischen Hans-Fischer Gebäude (Theresienwiese)
Die Reinigungsleistungen erfolgen täglich, sowohl während des Tages als auch nachts, incl. in der Betriebsruhe.
Die Reinigungsleistungen sind teilweise nur möglich unter Einsatz von Sonderfunktionen wie ausgebildete Sicherungsposten, Aufsichtsführende sowie Aufzugsführer, über die der Auftragnehmer auch verfügen muss.
Winterdienstleistungen müssen bis zum Betriebsbeginn um ca. 4.00 Uhr erfolgt sein und während des Betriebstages bis Betriebsende ca. 1.30 Uhr bzw. 2.30 Uhr fortgesetzt werden können.
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen, Winterdienst; U-Bahnhöfe Reinigungsabschnitt 7
Täglich zu besetzende Tag-/ Abendreinigungsdienste, Durchführung der wöchentlich 1 bis 3x erfolgenden Nassreinigungen der Boden und Treppenflächen, Wand- und Deckenreinigungen sowie Glasreinigungen in den 9 U-Bahnhöfen des Reinigungsabschnitts 7, Winterdienstleistungen an den U-Bahnhöfen (primär Außenzugänge)
Die Reinigungsleistungen erfolgen täglich, sowohl während des Tages als auch nachts, incl. in der Betriebsruhe.
Die Reinigungsleistungen sind teilweise nur möglich unter Einsatz von Sonderfunktionen wie ausgebildete Sicherungsposten, Aufsichtsführende sowie Aufzugsführer, über die der Auftragnehmer auch verfügen muss.
Winterdienstleistungen müssen bis zum Betriebsbeginn um ca. 4.00 Uhr erfolgt sein und während des Betriebstages bis Betriebsende ca. 1.30 Uhr bzw. 2.30 Uhr fortgesetzt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen, Winterdienst; U-Bahnhöfe Reinigungsabschnitt 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen, Winterdienst; U-Bahnhöfe Reinigungsabschnitt 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen, Winterdienst; U-Bahnhöfe Reinigungsabschnitt 7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).