Neubau Digitales Gründerzentrum (DGZ) — Betonfassade, Auftrags-Nr. A20-0135
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Digitales Gründerzentrum (DGZ) — Betonfassade, Auftrags-Nr. A20-0135
Auf einem Teil des ehemaligen Gießereiegeländes soll der klassizistische Festungsbau Kavalier Dalwigk saniert und umgebaut, sowie durch einen Neubau erweitert werden. Hier soll ein Digitales Gründerzentrum entstehen. Es handelt sich um die Gesamtmaßnahme „Digitales Gründerzentrum Dalwigk – Neubau und Sanierung“ in Schloßlände 26, 85049 Ingolstadt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 6 800 m2 und ist Bestandteil des ca. 100 000 m2 großen ehemaligen Gießereigeländes. Die INKoBau GmbH & Co. KG ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt. Sie beabsichtigt Bauleistungen über die Errichtung der Betonfassade beim Neubau des Gründerzentrums zu vergeben. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Dalwigk Digitales Gründerzentrum (DGZ) — Betonfassade: vorgehängte hinterlüftete Betonfertigteil-Fassade mit gestalterischen Ansprüchen inklusive der dazugehörigen Dämmarbeiten die Auftraggeberin ist eine städtische Kommunalbaugesellschaft, welche die Errichtung, Sanierung, bauliche Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung kommunaler Bauten in Ingolstadt zum Gegenstand hat. Eines der aktuellen Projekte ist die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Kavalier Dalwigk, Schloßlände 26, 85049 Ingolstadt, zu einem Digitalen Gründerzentrum (brigk), wobei die Baumaßnahme in die beiden Teile Sanierung Bestandsgebäude und Neubau aufgegliedert ist. Nachdem eine gemeinsame Ausschreibung der Gewerke Rohbau und Fassade für den Neubauteil im Rahmen eines offenen Verfahrens keine wirtschaftlichen Angebote erbrachte und vor diesem Hintergrund aufgehoben worden ist, erfolgte eine Aufteilung beider Gewerke in Einzellose. Das Los Rohbauarbeiten wurde zwischenzeitlich bereits vergeben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind die Fassadenarbeiten. Die Ausführung der Fassade erfolgt als vorgehängte hinterlüftete Betonfertigteil-Fassade mit gestalterischen Ansprüchen inklusive der dazugehörigen Dämmarbeiten. Ebenfalls sind Ausschreibungsgegenstand die Ausführungsplanung sowie Werkstatt- und Montageplanung sowie die Herstellung eines Mockup-assadenelementes durch den erfolgreichen Bewerber. Für die Fassade wurden Mindestanforderungen formuliert, welche zwingend im Rahmen der Angebote einzuhalten sind. Unter Beachtung dieser Mindestanforderungen sind die Bewerber/Bieter ausdrücklich dazu aufgefordert, Vorschläge zur Optimierung zu unterbreiten, insbesondere solche, die zur einer Kostenoptimierung des Angebots führen, sofern diese in bauqualitativer und optischer Hinsicht gleichwertig zum Mustervorschlag und der Muster-Detailplanung sind. Ziel der Ausschreibung ist die Umsetzung des Gewerkes Fassadenarbeiten unter Hebung bestehender Optimierungspotenziale durch einen Bieter, welcher hinreichend Erfahrung im Bereich vergleichbarer Fassadenleistungen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenwöhr
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1.). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.