Server-Housing Dienstleistungen 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 OV 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwbkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Server-Housing Dienstleistungen 2021
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Server-Housing Dienstleistungen.
BMW BKK Dostlerstraße 3
80809 München
Standort Rechenzentrum: Umkreis von 20 km zum Haupterfüllungsort.
Beschaffung von Server-Housing Dienstleistungen. Diese beinhaltet u. a.:
— Bereitstellung von Rackspace (ein Rack, optional ein zweites Rack) in einem exklusiven Cage,
— Bereitstellung einer Rechenzentrumsumgebung (insbesondere unterbrechungsfreie Stromversorgung, Kühlung, Brandschutz, Zugangskontrolle und Absicherung),
— Anbindung an das Netz der BMW AG.
Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.
Die BMW BKK hat das einseitige Recht, diesen Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu den am Ende der Laufzeit gültigen Bedingungen zu verlängern. Diese Option kann nur wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des ursprünglichen Laufzeitendes schriftlich angezeigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 - Formblatt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ jeweils ausfüllen und mit dem Angebot einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
— Handelsregisterauszug.
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf.
— Alternativer Nachweis.
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf § 44 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-fähigkeit fordert der Auftraggeber eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sowie Angaben zum Umsatz der letzten 3 Jahre.
Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Anlage 12 - Formblatt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ auszufüllen und diese mit dem Angebot einzureichen. Folgende Eigenerklärung wird verlangt:
— Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
— Umsatz.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft gibt Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten 3 Jahre.
Hinsichtlich dem Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert für
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe).
Die Anlage 13 - „Formblatt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Geeignete Referenzen sind solche, die Hosting / Housing-Leistungen in einem Cage mit einem jährlichen Volumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto umfassen und jeweils mindestens 24 Monate durchgehend, davon mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre (2017-2020), erbracht wurden.
Besondere Anforderung: Zertifikat gemäß ISO / IEC 27001.
(Anlage 14 Formblatt — „Zertifizierung“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTDVM1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.