Rahmenvertrag Neubau von Anschlussleitungen Kanal und Sofortmaßnahmen im Verbandsgebiet des Abwasserverbandes Starnberger See.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.av-starnberger-see.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Neubau von Anschlussleitungen Kanal und Sofortmaßnahmen im Verbandsgebiet des Abwasserverbandes Starnberger See.
Über Einzelaufträge des abgeschlossenen Rahmenvertrages wird der Neu- und Umbau von Anschlussleitungen an den öffentlichen Schmutz- und Niederschlagswasserkanal im Auftrag des Abwasserverbandes Starnberger See durchgeführt.
Ebenso sind geringe Erweiterungen und Reparaturmaßnahmen des bestehenden Schmutz- und Niederschlagswasserkanalnetzes vorgesehen. Die Erfordernis von Neubaumaßnahmen richtet sich nach den geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in den einzelnen Gemeindeteilen.
Neubau von Anschlussleitungen und Sofortmaßnahmen für die Jahre 2021 bis 2023. Gebiet Nord-Ost
Starnberg
Über Einzelaufträge des abgeschlossenen Rahmenvertrages wird der Neu- und Umbau von Anschlussleitungen an den öffentlichen Schmutz- und Niederschlagswasserkanal im Auftrag des Abwasserverbandes Starnberger See durchgeführt.
Ebenso sind geringe Erweiterungen und Reparaturmaßnahmen des bestehenden Schmutz- und Niederschlagswasserkanalnetzes vorgesehen. Die Erfordernis von Neubaumaßnahmen richtet sich nach den geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in den einzelnen Gemeindeteilen. In den letzten Jahren wurden jährlich ca. 150 Hausanschlüsse, verteilt über alle Gemeinde, errichtet. In der Regel besteht der Hausanschluss aus einem Anschlussstück am Hauptkanal, einer ca. 10 Meter langen Anschlussleitung sowie einem Hausanschlusskontrollschacht DN1000 auf dem Privatgrundstück.
Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes Starnberger See umfasst den gesamten Seebereich mit den Gemeinden Berg, Münsing, Seeshaupt, Bernried, Tutzing, Feldafing, Pöcking und der Stadt Starnberg.
Los 1: Teilgebiet Nord-Ost:
Stadtgebiet der Stadt Starnberg, Gemeinden Berg und Münsing
Es handelt sich jeweils um Einzelaufträge mit geringem Umfang und Kleinmengen. Ein wechselnder Einsatzbereich innerhalb des jeweiligen Loses ist arbeitstäglich möglich.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Option zugunsten des AG).
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Option zugunsten des AG).
Neubau von Anschlussleitungen und Sofortmaßnahmen für die Jahre 2021 bis 2023. Gebiet Süd-West
Starnberg
Über Einzelaufträge des abgeschlossenen Rahmenvertrages wird der Neu- und Umbau von Anschlussleitungen an den öffentlichen Schmutz- und Niederschlagswasserkanal im Auftrag des Abwasserverbandes Starnberger See durchgeführt.
Ebenso sind geringe Erweiterungen und Reparaturmaßnahmen des bestehenden Schmutz- und Niederschlagswasserkanalnetzes vorgesehen. Die Erfordernis von Neubaumaßnahmen richtet sich nach den geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in den einzelnen Gemeindeteilen. In den letzten Jahren wurden jährlich ca. 150 Hausanschlüsse, verteilt über alle Gemeinde, errichtet. In der Regel besteht der Hausanschluss aus einem Anschlussstück am Hauptkanal, einer ca. 10 Meter langen Anschlussleitung sowie einem Hausanschlusskontrollschacht DN1000 auf dem Privatgrundstück.
Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes Starnberger See umfasst den gesamten Seebereich mit den Gemeinden Berg, Münsing, Seeshaupt, Bernried, Tutzing, Feldafing, Pöcking und der Stadt Starnberg.
Los 2: Teilgebiet Süd-West:
Gemeinden Seeshaupt, Bernried, Tutzing, Feldafing, Pöcking
Es handelt sich jeweils um Einzelaufträge mit geringem Umfang und Kleinmengen. Ein wechselnder Einsatzbereich innerhalb des jeweiligen Loses ist arbeitstäglich möglich.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Option zugunsten des AG).
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Option zugunsten des AG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209453
Laut ASD Auflistung der Formulare besser als Verlinkung!
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209453
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209453
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=209453
Abschnitt IV: Verfahren
Der Abwasserverband Starnberger See hat mittels Vorinformation gemäß §12 Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A die Absicht der Auftragsvergabe bekannt gegeben, so dass gemäß § 10a Abs. 2 EU VOB/A eine Verkürzung der Angebotsfrist zulässig ist.
Starnberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.