Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Verglasungsarbeiten Atriumdach Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE020-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Verglasungsarbeiten Atriumdach
Verglasungsarbeiten Atriumdach – Bauabschnitt 3.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der zentrale Raum, das Atrium des Maristengymnasium Fürstenzell erhält ein neues Glasdach. Das rechteckige Atrium 18,0 x 9,4 m wird durch 4 querlaufenden Stahlbetonträger gegliedert. Als Unterkonstruktion für die Aufnahme der Dachfenster werden bauseits Stahl-Fachwerkträger auf den Betonträgern gelagert, die gleichzeitig als Entwässerungrinnen zwischen den Lichtbänden dienen. Insgesamt entstehen 5 Lichtbänder mit je 10 Dachfensterelementen, davon 5 Öffnungselemente. Je Lichtband ergibt sich ein lichtes Rohbaumaß von Breite x Länge ca.: 2 475 x 9 360 mm. Teil der Leistung ist neben der Herstellung/Lieferung und Montage der Lichtbänder, der Sonnenschutz, die Herstellung einer seitlichen Holz-Unterkonstruktion, sowie das Dämmen und Verblechen der Anschlussbereiche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.