Erweiterte Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KH.ENB1.1020.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Rohbauarbeiten
Um das neue Medizinkonzept für das Städtische Klinikum München umsetzen zu können und die damit notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu realisieren, benötigt das Städtische Klinikum Harlaching, auf Grund seiner veralteten baulichen Strukturen des Bestandes aus den 60iger Jahren, einen Ersatzneubau. Die Baumasse des Neubaus beträgt ca. 60 000 m2 BGF. Die Baukörpergröße der Funktionsgeschosse (Erdgeschoss - 2. Obergeschoss) orientiert sich in seiner Ausdehnung an den Begrenzungen durch das Baufeld. Die Größe der Pflegebereiche (3.-5. Obergeschoss) ergibt sich aus der Vorgabe 2 Doppelstationen gemeinsam auf einem Geschoss mit bis zu 65 Betten pro Station unterbringen zu können. Die Gesamtbettenzahl beträgt ca. 550 Betten.
München Klinik Harlaching
Sanatoriumsplatz 2
81545 München
Die Bestellung umfasst im Wesentlichen die Leistungen der Planung, Einrichten und Vorhalten der eigenen Baustelleineinrichtung, Erdarbeiten für Grundleitungen und Fundamente, Ortbetonarbeiten, Mauerarbeiten, Erforderliche Einbauteile der TA und Einbauteile für bauseitige Stahlbauten. Der Ausführungszeitraum ist von Frühjahr 2021 bis Frühjahr 2022 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterte Rohbauarbeiten
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32DVGP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.