Prio1 N – Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KB.3010.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prio1 N – Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Kälteanlagen
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung – Prio1 Nord
München Klinik Bogenhausen
Englschalkinger Straße 77
81925 München
— 38 Stück Heizkörper,
— ca. 1 400 lfdm Heizwasserrohrleitung DN 15 bis DN 65,
— 130 Stück Heizwasser-Armaturen DN 15 bis DN 40,
— 2 Stück Warmwasserbereitungen (Frischwasserstation),
— ca. 1 300 lfdm Kaltwasser-Rohrleitung DN 15 bis DN 125,
— 220 Stück Kaltwasser-Armaturen DN 15 bis DN 125,
— Demontage- und Umschlussarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist wird gemäß § 10c Abs. 2 Satz 1 VOB/A-EU einvernehmlich verkürzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prio1 N – Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, Kälteanlagen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32DVG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.