Knieimplantate sowie der entsprechenden Robotik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezirk-unterfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Knieimplantate sowie der entsprechenden Robotik
Lieferung der Knieimplantate sowie der entsprechenden Robotik.
Würzburg
Lieferung der Knieimplantate sowie der entsprechenden Robotik
Hinweis: Ein Leistungsverzeichnis mit weiteren Angaben wird für die Angebots-/Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt.
Optionale Verlängerung 12 Monate
Kündigung: 6 Monate zum Ablauf des Vertragszeitraumes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211643
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211643
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211643
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=211643
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zum zeitlichen Ablaufplan des Ausschreibungsverfahrens Knieimplantate und Robotik:
1. Der vorgesehene Termin zur Abgabe des indikativen Angebotes (Erstangebot) ist Dienstag, 6.4.2021, 9.00 Uhr.
2. Bitte merken Sie sich die folgenden Termine für ein evtl. Verhandlungsgespräch im Zentraleinkauf des Bezirks Unterfranken in Würzburg vor.
— Mittwoch, 7.4.2021, ab 15.00 Uhr,
— Donnerstag, 8.4.2021, ab 15.30 Uhr,
— Freitag, 9.4.2021, ab 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.