Lieferung von Buchungsautomaten für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinkelsbuehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Buchungsautomaten für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl beabsichtigt, im Jahr 2021 insgesamt 21 Buchungsautomaten zur Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet aufzustellen. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, die betriebsfertige Montage sowie die Konfiguration und Installation der Buchungsautomaten einschließlich deren Instandhaltung.
21 Standorte der Buchungsautomaten im Stadtgebiet
91550 Dinkelsbühl
— exakte Standorte siehe Lageplan als Teil der Vergabeunterlagen.
— Allgemeines:
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl beabsichtigt, im Jahr 2021 insgesamt 21 Buchungsautomaten zur Parkraumbewirtschaftung aufzustellen. Die Leistungen werden hierbei auf 2 Gebiete separiert.
— Innerhalb des Altstadtgebiets werden 19 Buchungsautomaten mit Solar- bzw. Energiezuleitung benötigt, darunter ein Gerät im Austausch zu einem vorhandenen Parkscheinautomaten,
— Außerhalb der Altstadt werden 2 Buchungsautomaten mit Energiezuleitung aufgestellt und ersetzen so bereits vorhandene Parkscheinautomaten, die aktuell ebenfalls über einen festen Stromanschluss verfügen,
— Liefer- und Dienstleistungsumfang:
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, die betriebsfertige Montage (bei Standorten mit festem Stromanschluss in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) inkl. Fertigteilfundamente (Bereitstellung an und Einbau durch den Bauhof Dinkelsbühl) sowie die Konfiguration und Installation der Buchungsautomaten. Als Buchungsautomat wird hierbei eine Gerätekonfiguration verstanden, die die Entrichtung der Parkgebühr für einen Parkvorgang ermöglicht und diesen Parkvorgang einem durch den Nutzer einzugebenden amtlichen Kfz-Kennzeichen zuordnet. In einer zentralen Software (SW) sollen die einzelnen Parkvorgänge mit den relevanten Daten im Modul Datenhaltung vorgehalten werden. Zunächst als aktuelle Datensätze mit dem amtlichen Kennzeichen zur Unterstützung der Parkraumüberwachung und nach Ablauf eines ausreichend langen Zeitraumes ohne das Kennzeichen (anonymisiert) als historische Datensätze und Grundlage für statistische Auswertungen.
Zusätzlich zu den Buchungsautomaten soll das Bezahlen über Handyparken-Apps ermöglicht werden. Die Stadt wird dies über die Plattformlösung Smartparking (http://www.smartparking.de) realisieren. Lösungen mit einem Datenaustausch von den Buchungsautomaten zur Plattformlösung Smartparking (oder zu einer Handyparken-App in dieser Plattform) und von dort zur Software des Überwachungspersonals (WiNOWiG) werden gegenüber anderen Ansätzen präferiert. Eine statistische Auswertung der integrierten Datenhaltung (also der Parkvorgänge, die an den Buchungsautomaten bezahlt wurden, und der Parkvorgänge, die über Handyparken-Apps bezahlt wurden) soll über die Plattformlösung Smartparking erfolgen.
— Instandhaltung:
Die Anlagen sind gemäß Instandhaltungsvertrag instand zu halten. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahren und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
— Leistungen Dritter:
Durch den Bauhof Dinkelsbühl erfolgt der Einbau der Fertigteilfundamente und der Tiefenerder mit Kabelverbindung zur Potentialausgleichsschiene, welche wiederum jeweils vom Auftragnehmer geliefert werden müssen (reine Lieferleistung). Die Fundamente sollen für die Montage der Buchungsautomaten vorgerüstet sein (Ankerschrauben, Leerrohrdurchführung).
Durch die Stadtwerke Dinkelsbühl erfolgt die Anbindung der Buchungsautomaten mit Stromanschluss durch Kabelverbindung. An den entsprechenden Standorten werden die Anschlüsse für die Montage der Buchungsautomaten vorgerüstet. Nach der Lieferung der Buchungsautomaten durch den Auftragnehmer erfolgt der Einbau der zum Anschluss notwendigen Komponenten in den Buchungsautomaten durch die Stadtwerke Dinkelsbühl. Es ist dafür eine Wartungstür mit entsprechender Schließvorrichtung am Buchungsautomaten vorzusehen.
— Termine:
—— Baubeginn: 4.5.2021,
—— Bauende: 31.8.2021.
Instandhaltungsvertrag: zunächst 5-jährige Laufzeit, automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr bei ausbleibender rechtzeitiger Kündigung, vgl. § 6 Abs. 2 des Vertrags:
— Funktionalitäten und technische Spezifikationen.
Angesichts der an dieser Stelle beschränkten Zeichenanzahl wird zu einer detaillierteren Beschreibung der Beschaffung sowie hinsichtlich der Funktionalitäten und technischen Spezifikationen auf die Baubeschreibung in der gleichnamigen Datei verwiesen, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
Die Laufzeitverlängerung bezieht sich nur auf den Instandhaltungsvertrag, dessen Laufzeit zunächst 5 Jahre ab Zuschlagserteilung (ohne Berücksichtigung des Zeitraums bis zum Abnahmezeitpunkt) beträgt, mit jeweils einjähriger Verlängerungsregelung bei ausbleibender Kündigung, vgl. § 6 Abs. 2 des Vertrags.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare über die Vergabeplattform möglich. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
3. Erklärung:
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründennach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, und § 21 SchwarzArbG,
— über die Kenntnis und Einhaltung von Mindestlohngesetz, Lohntarifvertrag und Mindestlohntarifvertrag,
— zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
— Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im Vergleich zu regulär Beschäftigten,
4. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist jeweils ein Mindestjahresumsatz von ≥ 2,0 Mio. EUR netto,
2. Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für Sach- und sonstige Schäden (Nachweis nach Aufforderung vor Zuschlagserteilung).
Wesentliche in den letzten 3 Jahren (ab 1. Januar 2018 bis bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Lieferleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen. Als vergleichbar in diesem Sinne gelten Aufträge zur Herstellung, Lieferung und Einrichtung von mindestens 20 Parkschein- oder Buchungsautomaten.
Je Referenzprojekt sind Angaben zum Projekttitel, zur erbrachten Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber), zum Leistungszeitraum sowie zum Auftragsvolumen (netto), bezogen auf den Leistungszeitraum, zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der 3 geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Hierbei bezieht sich die Vergleichbarkeit auf fachlich-technische Aspekte.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf konkrete Veranlassung zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber wird die gesetzlich vorgesehene Angebotsfrist des § 17 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 VgV aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit verkürzen. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 3 VgV bzw. § 17 Abs. 8 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Die Submission erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV.
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert, sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Potenzielle Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen potenziellen Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Weitere Angaben zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).