Beschaffung FFP2-Masken Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S025-058961
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2019/S [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lgl.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung FFP2-Masken
Beschaffung von FFP2-Masken
Beschaffung von FFP2-Masken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung FFP2 Masken
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beschaffung von FFP2-Masken
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Erweiterung der ursprünglichen Lieferung von 2 000 000 Stück FFP2-Masken um weitere 400 000 Stück FFP2-Masken
Im Rahmen der ursprünglichen Ausschreibung wurde die Menge von 1 Mio Stück FFP2-Masken in einem 4. Los ausgeschrieben. Dieses Los erhielt jedoch keine geeigneten Angebote, so dass die Ausschreibung diesbezüglich aufgehoben werden musste. Ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den im Rahmen der Ausschreibung als geeignet erkannten, jedoch nicht erfolgreichen Bietern, blieb ebenfalls ergebnislos, da keine geeigneten Angebote eingingen. Da der Bedarf an FFP2-Masken sich aber auf Grund der weltweiten dynamischen Pandemiesituation und der zu befürchtenden Verknappung von Schutzausrüstung auf dem Weltmarkt noch gesteigert hat, war eine kurzfristige Beschaffung erforderlich.