Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für Erschlißeung des Areals „Alte Spinnerei“ in Mainleus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainleus
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainleus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für Erschlißeung des Areals „Alte Spinnerei“ in Mainleus
Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen ist die Erschließung des Areals „Alte Spinnerei“ in MainleusDas gesamte Projekt soll nach dem Leitfaden für wassersensible Siedlungsentwicklung umgesetzt werden.
Gesamtziel des Projekts „Alte Spinnerei“ ist die städtebauliche Neuordnung des Areals der ehemaligen „Kulmbacher Spinnerei“ in Mainleus. Die Industriebarche hat eine Größe von ca. 11 Hektar und befindet sich inmitten der Ortslage der Marktgemeinde Mainleus in Oberfranken.
Schwerpunkt bildet dabei die Entwicklung einer tragfähigen Bau- und Nutzungsstruktur – bei Erhalt eines Teils der Bestandsgebäude – sowie eine Freiraumkonzeption in Verbin-dung mit der verkehrlichen Erschließung.
Markt Mainleus
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Grundlsietungen gem. den Leistungsbildern Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI) und Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI).
Der zu beplanende Bereich für die Verkehrsanlagen ist definiert durch die vollfarbig markierten Bereiche in Anlage 2. Das Straßenbegleitgrün wird durch den Auftragnehmer des Leistungsbildes „Freianlagen“ geplant. Der derzeitige Planungsstand ist in Anlage 3 abgebildet.
Im Rahmen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke ist die Planung auf Grundlage der Anlage 3 zu erbringen.
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrags sind zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5-9 der vorgenannten Leistungsbilder, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages.
Die Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Dauer der Errischtung der verfahrensgegenständlichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Bei dem Kriterium EK-4 (Eingesetztes Personal) handelt es sich auch um ein Auswahlkriterium, für welches insgesamt 40 Punkte vergeben werden. Dies nach folgendem Schlüssel:
Sofern ein Mitglied des Projektteams exakt über die als Mindestkriterium geforderte Berufserfahrung verfügt, erhält es hierfür null Punkte. Für jedes weitere, volle Jahr an Berufserfahrung erhält das jeweilige Mitglied einen bis maximal zehn Punkte. Als Mindesterfahrung werden für den Projektleiter 10 Jahre, für den stellvertretenden Projektleiter 5 Jahre, für den Planer 5 Jahre und für den Bauleiter 10 Jahre gefordert.
Zur Erfüllung des Ausschlusskriteriums EK-5 (Referenzen) muss mindestens eine Referenz nachgewiesen werden.
Für jede weitere Referenz erhält der Teilnehmer max. 20 Punkte, insgesamt max. 80 Punkte (4 zusätzliche Referenzen). Erfüllt eine zusätzliche Referenz eines der unten angegebenen Kriterien (Leistungsumfang, Baukosten, Schwierigkeitsgrad) nicht, werden 5 Punkte abgezogen.
Kriterien:
1. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleitung der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und/oder Verkehrsanalgen, für die mindestens die Leistungsphasen 5-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
2. Die anrechenbaren Nettobaukosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mehr als [Betrag gelöscht] EUR.
3. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher der Honorarzone III gem. HOAI entspricht.
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein. Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als 3 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in der Zukunft liegt.
1. Option:
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrags sind zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke.
Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5-9 der vorgenannten Leistungsbilder, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 5-9 besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
2. Option:
Hinsichtlich des in Anlage 2 grünweiß gekennzeichneten Bereichs (nur bei entsprechender Vergrößerung der Anlage 2 gut zu erkennen), südwestlich des eingezeichneten Fußballplatzes behält sich die Vergabestelle die schriftliche Beauftragung der verfahrensgegenständlichen Leistungsbilder, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Ein Anspruch auf Beauftragung besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung weiterer Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
3. Option:
Der Aufragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin die besonderen Leistungen oder eine Teilmenge hieraus zu erbringen wie sie in den Anlagen 12.1 und 13.1 der HOAI aufgelistet sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der besonderen Leistungen oder einer Teilmenge hieraus besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung besonderer Leistungen stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
Das vertragsgegenständliche Vorhaben wird durch den Freistaat Bayern gefördert. Der Auftragnehmer hat die förderrechtlichen Vorgaben zu beachten, eine möglichst optimale Ausschöpfung von zur Verfügung stehenden Fördermitteln anzustreben und alles zu vermeiden, was eine Rückforderung bzw. eine Reduzierung von Fördermitteln zur Folge haben kann. Dies gilt insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen. Auf die Richtlinien zur Rückforderung von Zuwendungen bei schweren Vergabeverstößen (Richtlinien zur Rückforderung von Zuwendungen bei schweren Vergabeverstößen, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, vom 23. Novem-ber 2006, Az. 11 – H 1360 – 001 – 44 571/06, geändert durch Bekanntmachung vom 2. Januar 2017 (FMBl. S. 38) wird ausdrücklich Bezug genommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat die Berufsqualifikation als Architekt oder bauvorlagenberechtigter Ingenieur (bei Bewerbergemeinschaften durch jedes Mitglied) nachzuweisen.
Der Bewerber verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. EUR abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Der Bewerber muss in den letzten drei Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Bei oben angegebenen Eignungskriterien handelt es sich um Mindeststandarts
Der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter, das für die Planung zuständige Teammitglied und der für die Bauüberwachung Zuständige und deren berufliche Befähigung sind zu benennen.
Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass die oben genannten die folgenden Eigenschaften erfüllen:
— Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“.
Die Teammitglieder müssen über folgende Berufserfahrung verfügen:
— Projektleiter: 10 Jahre,
— stellv. Projektleiter: 5 Jahre,
— Planer: 5 Jahre,
— Bauleiter: 10 Jahre.
Der Bewerber muss mindestens eine Referenz nachweisen, welche folgende Kriterien erfüllen muss:
1. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleitung der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und/oder Verkehrsanlagenm, für die mindestens die Leistungsphasen 5-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein und muss dabei die Leistungsphasen 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt haben.
2. Die Nettobaukosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mehr als [Betrag gelöscht] EUR.
3. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher der Honorarzone III gem. HOAI entspricht.
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein. Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als 3 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in der Zukunft liegt. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Bei oben angegebenen Eignungskriterien handelt es sich um Mindeststandarts
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die für die Leistung verantwortliche Person die entsprechende Berufsqualifikation nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser auszufüllen.
Hinweis:
Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABI.L94 vom 28.3.2014, Seite 65) aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Vetragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben).
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.