Ausschreibung freigestellter Schülerbeförderungsleistung der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte München (Schülerbeförderung) Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-1.3-0212-3/3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung freigestellter Schülerbeförderungsleistung der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte München (Schülerbeförderung)
Die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München sucht Dienstleister für die Beförderung ihrer Schülerinnen und Schüler (inklusive der Kinder in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) ab dem 3. Lebensjahr) sowie die Mitnahme von individuellen Begleitpersonen und die Bereitstellung von in Einzelfällen darüber hinaus erforderlichen Aufsichtspersonen i. S. v. § 4 Abs.1 S.2 AV-BaySchFG auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung von / zum Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (Haus- und Wohnungstür). Einige Schülerinnen und Schüler (inklusive SVE-Kinder) sind davon abweichend von der Schule zu einer externen Tagesstätte zu befördern.
Einzugsgebiet „Links der Isar“
81547 München
Das Los „Einzugsgebiet Links der Isar“ umfasst alle Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsgebiet links der Isar von München ihre/n Wohnsitz bzw. Abholadresse haben und die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte in München besuchen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Die Dauer wurde gewählt, um eine wirtschaftliche Kalkulation unter Berücksichtigung der gesamten Abschreibedauer von 6 Jahren, gem. AfA-Tabelle für die allgemein verwenbaren Anlagegüter („AV“) des Bundesfinanzministerium Ziffer 4.2.1 und 4.2.8.2, für PKW / Kombiwagen bzw. Krankentransportfahrzeuge, zu gewährleisten.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Einzugsgebiet „Rechts der Isar“
81547 München
Das Los „Einzugsgebiet Rechts der Isar“ umfasst alle Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsgebiet rechts der Isar von München ihre/n Wohnsitz bzw. Abholadresse haben und die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte in München besuchen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Die Dauer wurde gewählt, um eine wirtschaftliche Kalkulation unter Berücksichtigung der gesamten Abschreibedauer von 6 Jahren, gem. AfA-Tabelle für die allgemein verwenbaren Anlagegüter („AV“) des Bundesfinanzministerium Ziffer 4.2.1 und 4.2.8.2, für PKW/Kombiwagen bzw. Krankentransportfahrzeuge, zu gewährleisten.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Einzugsgebiet „Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)“
81547 München
Das Los „Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)“ umfasst alle Schülerinnen und Schüler, welche die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) an der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte in München besuchen. Der Wohnsitz bzw die Abholadresse der Schülerinnen und Schüler liegt im Einzugsgebiet links und rechts der Isar von München.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 6 Jahre. Die Dauer wurde gewählt, um eine wirtschaftliche Kalkulation unter Berücksichtigung der gesamten Abschreibedauer von 6 Jahren, gem. AfA-Tabelle für die allgemein verwenbaren Anlagegüter („AV“) des Bundesfinanzministerium Ziffer 4.2.1 und 4.2.8.2, für PKW / Kombiwagen bzw. Krankentransportfahrzeuge, zu gewährleisten.
Nachlässe werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung wird jedes einzelne Los für sich allein betrachtet und gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jahresumsatz
Ich / Wir erkläre/n, dass der durchschnittliche Jahresumsatz meines/unseres Unternehmens in den vergangenen drei Jahren mindestens 1/6 des in der Auftragsbekanntmachung (SIMAP) bekannt gemachten geschätzten Auftragsvolumen entsprochen hat, sofern ich / wir für alle 3 Lose ein Angebot abgebe/n.
Ich / Wir erkläre/n, dass bei Abgabe eines Angebots für einzelne Lose, der durchschnittliche Jahresumsatz meines / unseres Unternehmens in den vergangenen 3 Jahren mindestens 1 / 18 (Angebot für ein Los) bzw. mindestens 2 / 18 (Angebot für 2 Lose) des in der Auftragsbekanntmachung (SIMAP) bekannt gemachten geschätzten Auftragsvolumen entsprochen hat.
Hinweis: Eine Beantwortung mit „Nein“ führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als „Newcomer“), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie die Umsätze im Übrigen darzulegen. Bitte
Laden Sie das Beiblatt im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hoch. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
Siehe Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien.
— Eigenerklärung,
— Bestätigung der Scientology-Schutzerklärung,
— Erklärung zur Losauswahl,
— Angaben zur Eiinholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Darstellung der Struktur des Bieters,
— Scientology-Schuzterklärung,
— mind. 2 Referenzen (unter Verwendung des Formulars LfK_Referenz):
Referenzen
Ich / Wir erkläre/n, dass ich / wir mindestens seit Februar 2018 Schülerbeförderungsleistungen erbracht habe/n bzw. erbringen, die mit der zu vergebenden Leistung:
— in Umfang,
— in Komplexität,
— dem zu befördernden Klientel,
— Anzahl der zu befördernden Personen,
— dem Auftragsvolumen vergleichbar sind.
Als im Umfang vergleichbar gilt eine Fahrleistung von mind. 40 Touren pro Schultag (ca. 20 Touren bei der Hinfahrt und ca. 20 Touren bei der Rückfahrt) und bezüglich der zu befördernden Personenanzahl eine Anzahl von mind. 50 % der derzeitigen Schülerzahl.
Angaben zur derzeitigen Situation finden Sie in der Leistungsbeschreibung unter „1. bisherige Situation“. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die dort angegebenen Werte nur zur Orientierung dienen und die einzelnen Angaben nicht im Detail von der Referenz erfüllt werden müssen. In Komplexität liegt eine Vergleichbarkeit vor, wenn körperbehinderte / mehrfachbehinderte minderjährige Personen (mit / ohne Gehilfe / Rollstuhl) zu unterschiedlichen Zeiten und Orten sowie in ggf. wechselndem Rhythmus / Umfang befördert werden / wurden.
Darüber hinaus werden als vergleichbar auch angesehen:
1. Fahrten zur Schülerbeförderung von minderjährigen Personen mit anderen Einschränkungen / Behinderungen,
2. Fahrten zur Beförderung körperlich bzw. geistig eingeschränkten Personen (sog. Patientenfahrdienst bzw. Behindertenfahrdienst zur Förderung der Teilhalbe behinderter Menschen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben).
Auch diese Leistungen müssen in Umfang, Komplexität und dem Auftragsvolumen der hier zu vergebenen Leistung entsprechen.
Ich / Wir reichen mit Abgabe des Angebots, unter Verwendung des FORMULARs „LfK_Referenz“ (vgl. Anlagen) mindestens 2 den oben gemachten Angaben entsprechende Referenzen ein. Ich / Wir lade/n die Referenzen im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hoch.
Ich / Wir erkläre/n mich / uns durch Beifügung der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen ohne eine gesonderte Zustimmung einverstanden. Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so haben sich die Referenzen grundsätzlich auf die Niederlassung zu beziehen, die die hier ausgeschriebene Leistung erbringen soll.
Hinweise:
1. Die Angaben zur derzeitigen Situation, die Sie in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 1 „Bisherige Situation - Status quo im Aktuellen Schuljahr 2020-2021“ finden (Werte für Touren, Fahrzeuge, Personenanzahl etc. beziehen sich auf Ausführung der gesamten ausgeschriebenen Schülerbeförderungsleistung (Lose 1 bis 3). Wird die Referenz nur für bzw. 2 der 3 ausgeschriebenen Lose abgegeben, so sind die Anforderungen an die Referenz entsprechend anteilig nachzuweisen.
2. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs können auch einschlägige Dienstleistungen als Referenz berücksichtigt werden, die vor Februar 2018 liegen. In diesem Fall ist zu begründen, aus welchen Grund keine bzw. nur eine ältere Referenz vorgelegt werden kann.
3. Bei einer Beantwortung mit „Ja“:
Fehlende, bzw. unvollständige Angaben im Formular „LfK_Referenz“ oder nicht vergleichbare Referenzen führen grundsätzlich zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
4. Eine Beantwortung mit „Nein“ führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z. B. als „Newcomer“), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die technische und
Berufliche Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Bitte laden Sie dazu das entsprechende Beiblatt im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hoch. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen.
Siehe Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien.
— Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB),
— Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG); sowie:
— Straßenverkehrsordnung (StVO),
— Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
— dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
— der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft),
— DIN 75089 Teil 1 und 2 – Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen (KMP) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Und nach:
— Eigenerklärung,
— Struktur Bieter,
— Angaben zur Auskunft aus dem Gewerbezenralregister,
— Scientologie-Schutzerklärung.
—— Bewerbungsbedingungen VgV,
—— LfK_Ergaenzende_Bewerbungsbedingungen_Schuelerbefoerderung,
—— LfK_Ergaenzende_Bewerbungsbedingungen_Ortsbesichtigung,
—— Angebotsaufforderung,
—— Eigenerklärung,
—— Gewerbezentralregister,
—— Struktur Bieter,
—— LfK_Leistungsbeschreibung_Schuelerbefoerderung,
—— LfK_Vertrag_Schuelerbefoerderung,
—— LfK_Tourenplan_Schuelerbefoerderung_Gesamtuebersicht,
—— LfK_Tourenplan_Schuelerbefoerderung_Los_1_Links_der_Isar,
—— LfK_Tourenplan_Schuelerbefoerderung_Los_2_Rechts_der_Isar,
—— LfK_Tourenplan_Schuelerbefoerderung_Los_3_HPT,
—— LfK_Hinweise_Preiskalkulation_Schuelerbefoerderung,
—— LfK_Vereinbarung_zur_Auftragsverarbeitung,
—— LfK_Erklaerung_Mitarbeiterverguetung_AEntG,
—— LfK_Geheimhaltungsvereinbarung,
—— LfK_Verschwiegenheitserklaerung_Mitarbeiter,
—— LfK_Verpflichtungserklaerung_und_Erklaerung_zur_gemeinsamen_Haftung,
—— die vom Bieter auszufüllenden Eignungs- und Leistungskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Ablauf des hier ausgeschriebnen Vertrags. Voraussichtlich 2026-2027.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber / Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern / Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).