Unterstützungsleistungen Softwareverteilung und Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 43/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Softwareverteilung und Endgeräte
Unterstützungsleistungen für die Softwareverteilung und den Endgerätebetrieb des Auftraggebers.
Die Leistungen sind für 48 Monate zu erbringen.
Unterstützungsleistungen Softwareverteilung
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Unterstützungsleistungen zur Softwareverteilung. Die Leistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Softwarepaketierung und Skripterstellung sowie Verteilung der Softwarepakete einschließlich Incidentbearbeitung, Unterstützungsleistungen bei Betrieb, Pflege und Aktualisierung des Softwareverteilungssystems sowie Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Softwareverteilung.
Die Leistungen sind für einen Zeitraum von 48 Monaten zu erbringen.
Unterstützungsleistungen Endgerätebetrieb
Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München
Die Leistungen sind auch an den weiteren Standorten des Deutschen Patent- und Markenamts in München, Jena, Berlin und Hauzenberg sowie an den Telearbeitsplätzen der Mitarbeiter des Deutschen Patent- und Markenamt, die über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt sind, zu erbringen.
Dienstleistungen zur Unterstützung der Betreuung der bundesweit dezentral aufgestellten Telearbeitsplätze der Mitarbeiter des Auftraggebers sowie zur Unterstützung bei der Planung und Durchführung von besonderen Projektmaßnahmen im Zusammenhang mit Endgeräten.
Die Leistungen sind für einen Zeitraum von 48 Monaten zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen Softwareverteilung
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen Endgerätebetrieb
Ort: Katzenelnbogen
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123 und § 124 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung
Bei Los 1 trifft der Auftraggeber hinsichtlich der Vertrags-Anlagen 3 und 4 zum EVB-IT Dienstvertrag besondere Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit. Um diese Anlagen zu erhalten, müssen die Unternehmen eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung und deren Versendung über die e-Vergabe Plattform werden den Unternehmen die Vertrags-Anlagen 3 und 4 zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bietern zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen zum uneingeschränkten und direkten Abruf bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.