Aufbau eines Lastenradmietsystems Referenznummer der Bekanntmachung: 804-2021-01 Rad
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (B)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Lastenradmietsystems
1. Lieferung von 16 elektrisch unterstützte einspurige Lastenräder, 8 Stationen und entsprechende Ladeinfrastruktur inklusive Inbetriebnahme,
2. Betrieb und Wartung des Lastenrad-Mietsystems.
Lieferung von Lastenrädern, Stationen und Ladeinfr
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der/die Auftragnehmerin (AN) liefert dem Auftraggeber (AG) folgende Produkte für die Einrichtung des öffentlichen Lastenrad-Mietsystems:
— 16 elektrisch unterstützte gleichartige einspurige Lastenräder,
— 16 elektronische Schlösser (eins pro Fahrrad), welches über eine Bluetooth-Verbindung und/oder GSM/GPRS mittels der vom Projekt separat bereitgestellten Open-Source-Buchungsapplikation angesteuert wird,
— 8 Lastenrad-Mietstationen, mindestens bestehend aus:
— 2 eindeutig markierten Aufstellflächen oder Anschlusspunkten für ein geordnetes Abstellen und zur Sicherung der Lastenräder gegen widerrechtliches Entfernen/ Wegtragen. Die dafür geeigneten Grundflächen werden von der Kommune bereitgestellt.
— Mit den Aufstellflächen oder Anschlusspunkten verbundene automatische Ladetechnologie für die zuverlässige und durchgehende Bereitstellung der Lastenräder mit geladenen Akkumulatoren. Im Falle leergefahrener Akkumulatoren soll eine mindestens 80-prozentige Aufladung innerhalb von 1 Stunde nach Rückgabe eines Fahrrads an der jeweiligen Mietstation erfolgen.
— Einer Informationstafel mit Hinweisen zur Nutzung des Lastenrad-Mietsystems und Informationen zum bayerischen Lastenradprojekt in deutscher Sprache inkl. QR-Code zur Buchungsapp.
Weitere Sprachen können als Mehrqualität angeboten werden.
Der/die AN bietet dem AG für die gelieferten Produkte zusätzlich folgende technische Dienstleistungen an: Dokumentation, Stücklisten sowie gut verständliche, grafisch unterstützte Anleitungen für die Bedienung und Wartung der Lastenräder, des elektronischen Schlosses und der Ladetechnik inklusive der zugehörigen Konformitätsdokumente zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für einen sicheren Betrieb zutreffenden Normen.
Die Auftragsvergabe kann vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen politischen Ausschusses zu den vorher festzulegenden Verträgen erfolgen, welcher am 20.4.2021 tagt. Betriebsbeginn des LMS soll spätestens am 16.9.2021 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche sein. Die Betriebslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung.
Betrieb und Wartung des Lastenrad-Mietsystems
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der/die AN stellt folgende Basisleistungen für den Betrieb und die Unterhaltung des Lastenrad-Mietsystems in der Stadt Lindau für zunächst 2 Betriebsjahre bereit:
— Kontrolle, Pflege, Wartung und Reparatur der 16 Lastenräder,
— Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl oder mutwilliger Zerstörung von Lastenrädern und Stationen (Obhutspflicht).
Der/die AN muss sicherstellen, dass
— jederzeit mindestens 80 % der Lastenräder voll funktionstüchtig, nutzbar und verfügbar sind.
Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 90 % der Räder verfügbar sein.
— unabhängig von der Funktionstüchtigkeit generell 100 Prozent der Lastenräder im Bestand vorhanden sind.
Den Verlust/Diebstahl von Lastenrädern hat der/die AN binnen 6 Wochen auf eigene Kosten zu ersetzen.
— nicht betriebsfähige Lastenräder innerhalb von 24 Stunden aus den Stationen entfernt werden.
— Schäden an Lastenrädern und Zubehör innerhalb von 72 Stunden durch Reparatur oder Austausch behoben werden.
— Schäden an den Aufstellflächen (z. B. Asphaltbrüche), welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, binnen 72 Stunden an den AG gemeldet werden.
— Sonstige Schäden, die vom AG behoben werden müssen (z. B. Defekt Stromanschluss), binnen 72 Stunden an den AG gemeldet werden.
Tarifsystem:
— Kostenfreie Registrierung,
— Kostenfreie Nutzung für die erste halbe Stunde (pro Tag und registrierter Nutzerin/registriertem Nutzer),
— Nutzungsgebühren pro angefangene weitere halbe Stunde über die kostenfreie erste halbe Stunde hinaus: [Betrag gelöscht] EUR,
— Gebühr für Tagesnutzung (24 h): 25 EUR,
— Die Einnahmen verbleiben zu 100 Prozent bei dem/der AN. Der AG bezahlt dann nur das jährliche Betriebskostendefizit.
— Die Höhe der monatlichen Nutzungseinnahmen müssen dem AG durch den/der AN bis jeweils zum 15ten des Folgemonats gemeldet werden.
— Der gesamte Bezahlvorgang wird über die gemeinsame Open-Source-Buchungsplattform abgewickelt, welche die o. g. Nutzungseinnahmen an den / die AN weiterleitet.
Die Auftragsvergabe kann vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen politischen Ausschusses zu den vorher festzulegenden Verträgen erfolgen, welcher am 20.4.2021 tagt. Betriebsbeginn des LMS soll spätestens am 16.9.2021 im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche sein. Die Betriebslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.