Markt Arnstorf – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 350 Arnst VgV_FNP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Arnstorf – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Markt Arnstorf – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan – Planungsleistungen für Bauleitplanung gem. § 18 HOAI Leistungsbild Flächennutzungsplan, Leistungsphasen 1-3 und Landschaftsplanung gem. § 23 HOAI Leistungsbild Landschaftsplan, Leistungsphasen 1-4, und diverse besondere Leistungen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Markt Arnstorf – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Planungsleistungen für – Bauleitplanung gem. § 18 HOAI Leistungsbild Flächennutzungsplan,
LPH 1-3 – Landschaftsplanung gem. § 23 HOAI Leistungsbild Landschaftsplan,
LPH 1-4 und diverse Besondere Leistungen.
Der Markt Arnstorf beabsichtigt die Neuaufstellung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan. Die Größe des Planungsgebiets beträgt 80,48 km2, der Markt Arnstorf hat 150 Ortsteile. Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan wurde entsprechend der Erfordernisse der Gemeindeentwicklung ständig mit Deckblättern fortgeschrieben und bereits mehrfach angepasst. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass der seit 1988 bestehende FNP neu aufzustellen ist. Der Markt Arnstorf verfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung des Marktes und seiner Gemeindeteile unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen. Diese betreffen zum Beispiel die Entwicklung verschiedener Wohngebiete, Gewerbegebiete, verkehrliche Aspekte und Umweltbelange, usw. Es besteht somit ein Bedarf, die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan formulierten Zielsetzungen der Gemeindeentwicklung entsprechend der aktuellen Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen fortzuschreiben. Der bisherige FNP ist noch nicht digitalisiert und georeferenziert.
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von der Terminplanung. Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter. Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 6.5.2021; der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 13/2021 bekannt gegeben. Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht. Vertragsgrundlage bilden die Vertragsmuster sowie die Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (AVB und ZVB) nach HAV-KOM.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
Es werden die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV bewertet.
Mindestanforderung: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 0,3 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 0,3 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
— Berufsjahre Projektleitung Bauleitplanung und Projektleitung Landschaftsplanung mit einschlägigen Tätigkeit in der ausgeschriebenen Planungsleistung jewils:
≥10 Jahre: 2 Pkt.;
<10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.;
<5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x2);
Bei fehlenden beruflichen Nachweisen oder Lebenslauf erfolgt Bepunktung Berufsjahre mit 0 Pkt. Anforderung an Büroreferenzen: Es sollten max. 4 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
Referenzprojekt vergleicharer Umfang – Planungsgebiet Flächennutzungsplan:
≥40 ha = 2 Pkt.;
<40 ha und ≥30 ha = 1 Pkt.;
<30 ha = 0 Pkt. (Gewichtung x3);
Wertungsparameter 2:
Referenzprojekt vergleicharer Umfang – Planungsgebiet Flächennutzungsplan:
≥ 20 ha = 2 Pkt.;
<20 ha und ≥15 ha = 1 Pkt.;
<15 ha = 0 Pkt. (Gewichtung x3);
Zusatzpunkte:
Bei mind. einem der o.g. bewerteten Referenzprojekte waren Bauleitplanung Flächennutzungsplan und Landschaftsplanung Landschaftsplan gemeinsam beim sich bewerbenden Büro / ARGE beauftragt. = 1 Pkt. (Gewichtung x2) Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies, sowie der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang im bereitgestellten Referenzformular anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen ein entsprechendes Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dergleichen werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften müssen je Mitglied einen Formularsatz einreichen. Arbeitsgemeinschaften müssen sich auch als solche bewerben und einen Ansprechpartner benennen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Mindestanforderungen an Referenzen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 3 oder mindestens der LPH 2 der Planungsleitung Bauleitplanung Flächennutzungsplan (nach HOAI) zwischen 2010 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags.
— Die Leistungsphasen 1-3 der Planungsleistung Bauleitplanung Flächennutzungsplan sind beauftragt nachzuweisen.
— Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.