Bauaußenstellen HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: BA.HKLS.VgV.1937
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauaußenstellen HKLS
Ingenieurleistungen aus dem Bereich Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Sanitärtechnik für technische Außenstellen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft an den Max-Planck-Instituten an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Ziffer II.2.4) der EU-Bekanntmachung beschrieben.
Los 01 Halle II (Standort 03) HKLS
Halle/Leipzig
Los 01.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 02 Magdeburg (Standort 05) HKLS
Magdeburg
Los 02.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 03 Hamburg-Plön (Standort 11) HKLS
Hamburg – Plön
Los 03.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 04 Köln (Standort 14) HKLS
Köln
Los 04.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 05 Köln (Standort 14a) HKLS
Köln
Los 05.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 06 Ruhrgebiet (Standort 17a) HKLS
Dortmund
Los 06.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 07 Erlangen (Standort 27) HKLS
Erlangen
Los 07.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 08 Martinsried (Standort 29) HKLS
Martinsried
Los 08.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Los 09 München I (Standort 30) HKLS
München
Los 09.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV – die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 01 Halle II (Standort 03) HKLS
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 02 Magdeburg (Standort 05) HKLS
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 03 Hamburg-Plön (Standort 11) HKLS
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 04 Köln (Standort 14) HKLS
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 05 Köln (Standort 14a) HKLS
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 06 Ruhrgebiet (Standort 17a) HKLS
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 07 Erlangen (Standort 27) HKLS
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 08 Martinsried (Standort 29) HKLS
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 09 München I (Standort 30) HKLS
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer II.1.6) Angaben zu den Losen:
Angebote sind möglich für maximal 4 Lose.
Zu Ziffer II.1.6) ist darauf hinzuweisen, dass wenn in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens von einem Bewerber zu mehr als 4 Losen Teilnahmeanträge eingereicht werden sollte und dieser nach Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge bei mehr als 4 Losen die Eignungsanforderungen insofern erfüllt, sprich er zum Kreis der potentiellen Bieter zählen würde, liegt es im Ermessen des Auftraggebers für welche Lose (max. 4) er den Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert.
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Für jedes Los, auf dass sie sich bewerben möchten, ist ein separater und eindeutig gekennzeichneter Teilnahmeantrag (z. B. „Los 1 Halle II-Leipzig“) unter Beachtung der in dieser Bekanntmachung getroffenen Vorgaben einzureichen.
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=XQFUgSG4VNc%253d.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Der Teilnahmeantrag ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bewerber ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z. B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=XQFUgSG4VNc%253d.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe je Los, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab. Zur Abgabe ist eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebotes ist zu beachten, dass nach dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen ist. Das Angebot ist anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich zu „signieren“ und einzureichen. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).