Gebäude− und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 016-025833
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayern.landtag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude− und Glasreinigung
Gebäudereinigung für die Gebäude des Bayerischen Landtags
81675 München
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
— Unterhaltsreinigung;
— Sonderreinigung (auf Abruf);
— Vertretungsreinigung (auf Abruf);
— Tagesdienst (auf Abruf);
— Objektleitung (auf Abruf);
— Grundreinigung von Bodenbelägen (auf Abruf);
— diverse Abrufleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gebäudereinigung Bayerischer Landtag
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 135 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
— Unterhaltsreinigung;
— Sonderreinigung (auf Abruf);
— Vertretungsreinigung (auf Abruf);
— Tagesdienst (auf Abruf);
— Objektleitung (auf Abruf);
— Grundreinigung von Bodenbelägen (auf Abruf);
— diverse Abrufleistungen.
Verlängerung des Gebäudereinigungsvertrags um 6 Monate gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der aktuelle Vertrag über Gebäudereinigung mit der Fa. Industriereinigung Dr. Hoffmann Gebäudedienste GmbH über 4 Jahre endet am 31.5.2021. Seit Beginn der Vertragslaufzeit, 1.6.2017, waren mehrere Änderungen des Leistungsumfangs durch zusätzliche Gebäude (Praterinsel 2 und Maximilianstr. 58) oder Erweiterung der Beauftragung (z. B. Erhöhung der Stundenzahl im Kinderhaus) notwendig geworden.
Der Gesamtcharakter des Vertrags (Gebäudereinigung) hat sich durch die Änderung nicht verändert. Die ursprüngliche Vertragssumme wurde bislang um [Betrag gelöscht] EUR erhöht (ca. 35 %). Der maßgebliche Wert wurde insgesamt dabei nicht überschritten.
Die Mehrungen gegenüber der Ausschreibung 2017 sind somit gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB rechtskonform.
Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses obliegt der Leitung Hausverwaltung, die wegen des Erfahrungsaustauschs und Beschwerdemanagements dringenden Nachhol- und Verbesserungsbedarf bei der Erstellung der Unterlagen für eine neue Ausschreibung sieht. Durch Lockdown und HomeOffice konnte das Leistungsverzeichnis nur begrenzt erstellt werden, zumal Aufmaße und deren Überprüfung eine Präsenz vor Ort erfordern. Die Ausschreibung konnte daher nicht fristgerecht erfolgen. Die Leitung der Hausverwaltung konnte wegen eines nahen Angehörigen im Haushalt aus der Hochrisikogruppe nicht vor Ort sein. Coronabedingt konnte die Aufgabe nicht von anderen übernommen werden. Die unvorhersehbaren Umstände dürfen nicht zu einem Ausfall der Dienstleistung führen, weil der Bayerische Landtag als Verfassungsorgan und Ort parlamentarischer Gremien einen hohen Reinigungs- und Hygienezustand erfordert. Mit den weitreichenden Auswirkungen der Corona-Krise konnte und musste niemand rechnen.