ATV DIN 18363 Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0300
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ATV DIN 18363 Malerarbeiten
Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes, ATV DIN 18363 Malerarbeiten
83022 Rosenheim
Königstraße 15
Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes, ATV DIN 18363 Malerarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
83022 Rosenheim
Königstraße 15
Sanierung des Rathauses Königstr. 15 und Umbau des Bürgeramtes, ATV DIN 18363 Malerarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Der Nachtrag enthält zum einen Massenmehrungen von Acrylfugen, weil im Zuge der Ausführung ersichtlich wurde, dass in allen Bereichen des Bestandsgebäudes die Acrylfugen neu gemacht werden mussten und nicht wie geplant nur bei den neuen Trockenbauwänden. Zum anderen enthält der Nachtrag das Abschaben und neue Verspachteln von Stellen an einigen Säulen in den Fluren und an einigen Wänden im Bestand, an denen eine gummiartige Spachtelung aufgetragen war, und diese nicht überstrichen werden konnten.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen / technischen Gründen nicht erfolgen, weil die Vorleistungen auch durch diese Fachfirma erbracht werden und sich dadurch Probleme in der Gewährleistung ergeben würden. Zudem wäre ein Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten / beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, weil es durch ein neues offenes Verfahren zu erheblichen Standzeiten und Verschiebungen der Ausführungszeiten bei Nachfolgegewerken kommen würde. Dies hätte erhebliche Mehrkosten der Nachfolgegewerke zur Folge.