Laborinformationssystem – RoMed Kliniken Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-003-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborinformationssystem – RoMed Kliniken Rosenheim
Die RoMed Kliniken planen die Anschaffung eines Laborinformationssystems (LIS), inkl. Web-Laboranforderungsmaske und optional einen Kommunikationsserver über dem die Nachrichten zu den anderen Systemen weitergeleitet werden.
RoMed Kliniken – Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH
Pettenkoferstraße 10
83022 Rosenheim
Die RoMed Kliniken planen die Anschaffung eines Laborinformationssystems (LIS), inkl. Web-Laboranforderungsmaske und optional einen Kommunikationsserver über dem die Nachrichten zu den anderen Systemen weitergeleitet werden. Für den Echtbetrieb sollen Laboraufträge der Klinik RoMed Rosenheim, sowie von mindestens 3 Medizinische Versorgungszentren im LIS verarbeitet werden.
Perspektivisch können weitere Kliniken des RoMed Verbundes und andere Medizinische Versorgungszentren an das LIS angebunden werden, wobei dies in eventuell nachfolgenden Projektphasen umgesetzt wird.
Der vorliegende Anforderungskatalog stellt mit sämtlichen begleitenden Dokumenten aus der Anwender- und Administratorenperspektive die derzeitigen Voraussetzungen und wesentlichen funktionalen und technischen Kriterien an das künftige Laborinformationssystem dar.
Kommunikationsserver
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular).
1. Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2018, 2019 und 2020,
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis, bzw. mindestens insgesamt bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] EUR.
(Alternativ bitten wir um eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass diese im Auftragsfall mit den aufgeführten Summen abgeschlossen wird.)
1. Angabe von mindestens 5 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt „Referenzen“).
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYBV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.