Landkreis Deggendorf_Realschule Osterhofen_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 249/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Herrenstraße 18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-deggendorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Deggendorf_Realschule Osterhofen_Arch
Die Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist eine drei- bis vierzügige Realschule mit Einfachturnhalle in der Stadt Osterhofen (Landkreis Deggendorf, Niederbayern). Derzeit (Schuljahr 2019/20) besuchen 479 Schüler in 20 Klassen die Schule.
Der Bestandsbau der Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist aus dem Jahr 1968 und entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen an Schulbauten und ist sanierungsbedürftig. Zudem reichen die Räumlichkeiten nicht mehr für die Schülerzahlen aus. Daher plant der Landkreis Deggendorf den Neubau der Realschule auf dem gleichen Grundstück als dreizügige Realschule mit insgesamt 18 Klassen und ca. 500 Schülern mit einer BGFvon ca. 6 650 m2.
Die Realschule liegt an der Straße Seewiesen, ca. 5 Gehminuten südlich des Stadtplatzes in der Umgebung weiterer Schulen und sozialer Einrichtungen.
Entlang der Seewiesen hat sich mit den Jahren ein Schul- und Bildungszentrum entwickelt. In Zukunft soll dieses Zentrum als Campus entwickelt werden, der alle Einrichtungen miteinander verbindet und der durch einen zentralen Grünzug aufgewertet werden soll.
Der Wettbewerb beinhaltet die Planungen für den Neubau der Realschule inklusive der dazugehörigen Freianlagen sowie einer Bushaltestelle.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich der Auftraggeber Lösungen für eine zeitgemäße Realschule mit Freianlagen, die sich in das Umfeld einfügen und den dort entstehenden Campus bereichern. Besondere Beachtung gilt der Adressbildung der Realschule, die als öffentliches, einladendes Schulgebäude eindeutig wahrgenommen werden soll.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Staatliche Realschule Osterhofen
Seewiesen 10
94486 Osterhofen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist eine drei- bis 4-zügige Realschule mit Einfachturnhalle in der Stadt Osterhofen (Landkreis Deggendorf, Niederbayern). Derzeit (Schuljahr 2019/20) besuchen 479 Schüler in 20 Klassen die Schule.
Der Bestandsbau der Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist aus dem Jahr 1968 und entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen an Schulbauten und ist sanierungsbedürftig. Zudem reichen die Räumlichkeiten nicht mehr für die Schülerzahlen aus. Daher plant der Landkreis Deggendorf den Neubau der Realschule auf dem gleichen Grundstück als dreizügige Realschule mit insgesamt 18 Klassen und ca. 500 Schülern mit einer BGFvon ca. 6 650 m2.
Die Realschule liegt an der Straße Seewiesen, ca. 5 Gehminuten südlich des Stadtplatzes in der Umgebung weiterer Schulen und sozialer Einrichtungen.
Entlang der Seewiesen hat sich mit den Jahren ein Schul- und Bildungszentrum entwickelt. In Zukunft solldieses Zentrum als Campus entwickelt werden, der alle Einrichtungen miteinander verbindet und der durch einen zentralen Grünzug aufgewertet werden soll.
Der Wettbewerb beinhaltet die Planungen für den Neubau der Realschule inklusive der dazugehörigen Freianlagen sowie einer Bushaltestelle.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich der Auftraggeber Lösungen für eine zeitgemäße Realschule mit Freianlagen, die sich in das Umfeld einfügen und den dort entstehenden Campus bereichern. Besondere Beachtung gilt der Adressbildung der Realschule, die als öffentliches, einladendes Schulgebäude eindeutigwahrgenommen werden soll.
Prognostizierte Kosten:
— anrechenbare Kosten Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR,
— anrechenbare Kosten Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR,
— anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR..
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Das Landratsamt Deggendorf schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag überdie weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 2- 9,
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9,
— Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013, Leistungsphasen 2-9.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Stufenweise Beauftragung.
Objektplanung Gebäude & Innenräume:
— Stufe 1: Leistungsphase 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
Objektplanung Freianlagen:
— Stufe 1: Leistungsphase 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
Objektplanung Verkehrsanlagen:
— Stufe 1: Leistungsphase 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01324
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
— Objektplanung Gebäude & Innenräume (Lph. 8 + 9): 29,5 %
— Freianlagen (Lph. 8 + 9): 29,5 %
— Verkehrsanlagen (Lph. 8 + 9): 14 %
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDVA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.