Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen einschl. Behälterdienst im Landkreis Bayreuth ab dem 1.7.2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 8710/04-02
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen einschl. Behälterdienst im Landkreis Bayreuth ab dem 1.7.2021
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Einsammlung und Beförderung von Altpapier aus Blauen Tonnen im Einzugsbereich des Landkreis Bayreuth, dessen Anlieferung an eine vom Auftraggeber vorgegebene Umladestation einschl. der erforderlichen Mitwirkung an der dortigen Verwiegung sowie des Behälterdienstes/der Behälterbewirtschaftung mit Behältern des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Gemäß den Bewerbungsbedingungen (vgl. Ziff. 7) sind neben dem Preis auch das Vergütungsniveau der zur Leistungserbringung einzusetzenden Arbeitnehmer und der Schadstoffausstoß der zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge mit einer Gewichtung von jeweils 15 % als qualitätsbezogene Wertungskriterien vorgegeben. Bezüglich des Zuschlagskriteriums „Schadstoffausstoß der zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge (15 %)“ vgl. Ziff. 7.3. der Bewerbungsbedingungen, hat es eine Änderung betreffend das Wertungsschema gegeben. Auf den Inhalt der Änderung möchte der Auftraggeber hiermit hinweisen. Beachte hierzu die Informationen unter Ziff. VII.2) dieser Bekanntmachungskorrektur.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es bzgl. des Zuschlagskriteriums „Schadstoffausstoß“ eine Änderung bzgl. des Wertungsschemas gegeben hat:
In den Vergabeunterlagen war ursprünglich vorgesehen, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsauswertung zusätzlich 150 Punkte bekommt, wenn die von ihm für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge allesamt die Anforderungen der Euro-Norm 5 übertreffen.
Die Vorgabe wurde in den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu vor allem Ziff. 7.3) der Bewerbungsbedingungen lt. Nachlieferung Nr. 2) dahingehend geändert, dass der Bieter dann zusätzlich 150 Punkte erhält, wenn die von ihm für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge spätestens ein Jahr nach Leistungsbeginn allesamt die Anforderungen der Euro-Norm 5 übertreffen.