Planung Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VPL 2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verkehsplanung.nuernberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße
Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahn von der Allersberger Straße aus in das Entwicklungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 4600 „Brunecker Straße“ bis hin zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung für den gesamten Planungsabschnitt Tristanstraße und Bauernfeindstraße erstellt. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR (netto). Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahn von der Allersberger Straße aus in das Entwicklungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 4600 „Brunecker Straße“ bis hin zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße umzusetzen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung für den gesamten Planungsabschnitt Tristanstraße und Bauernfeindstraße erstellt. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR (netto). Für die Maßnahme wird die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht nicht (freie Option). Als zusätzliche Leistungen hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vermessungsleistungen durchzuführen und die für die Planfeststellungsunterlagen notwendigen Fachgutachten (immissionstechnische Untersuchungen, wassertechnische Untersuchungen, umweltfachliche Untersuchungen, Baugrunduntersuchung etc.) zu ermitteln. Des Weiteren sind die Fahrleitungsanlagen der Tram zu planen. Für den Planungsabschnitt A sind zusätzlich Leistungen der Rückbauplanung von Ingenieurbauwerken und zugehörige Leistungen der Tragwerksplanung zu erbringen. Die tragwerksplanerischen Leistungen beschränken sich dabei Großteils auf die Erstellung von Baugruben- und Abbruchkonzepten. Die beschriebenen Leistungen werden innerhalb dieser Ausschreibung unter dem Dachobjekt Verkehrsanlagen zusammengefasst.
Weiterführung der Vertragsstufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 7) ab November 2022.
Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Bewertungszahlen werden zur Angebotsabgabe und weiteren Verhandlung eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen, werden 3 Bewerber eingeladen, die die höchsten Bewertungszahlen erreichten. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug (Musskriterium),
— Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Musskriterium).
Berufshaftpflichtversicherung (Deckung 3 Mio. EUR (Musskriterium)), Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
— B K1.1 Technische Mitarbeiter (Ingenieur) Planung Verkehrsanlagen, Gewichtung 10,0 %, 0,0 % = bis einschl. 2 Techn. MA, 10,0 % = ab 10 Techn. MA;
— B K1.2 Technische Mitarbeiter (Staatl. Geprüfter Techniker) Planung Verkehrsanlagen, Gewichtung 5,0 %, 0,0 % = bis einschl. 2 Techn. MA, 5,0 % = ab 7 Techn. MA;
— B K1.3 Technische Büroausstattung, Gewichtung 5,0 %, 0,0 % = einfache, geringe Ausstattung, 5,0 % = sehr gute Ausstattung;
— B) R1 und R2:2 inhaltlich vergleichbare Referenzen mit Beginn der Planungsleistungen ab 2012 zur Planung von Straßenbahnneubaustrecken mit Straßenbauanpassungen im Geltungsbereich der BOStrab. (Objektplanung Verkehrsanlagen). Der Beginn der Planungsleistungen ab 2012 ist gültig für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). D. h.: in 2012 muss die Ausführung der Leistungsphase 6 begonnen haben. War der Beginn der Leistungsphase 6 vor 2012, wird die Referenz nicht gewertet. Nicht abgeschlossene Maßnahmen werden nur gewertet, wenn die Ausführung der Leistungsphase 6 bereits begonnen hat. Eine Maßnahme davon muss eine öffentlich bezuschusste Maßnahme sein. Max. 3 DIN A4 Seiten/Referenz. Wertung mit den folgenden Details a.) bis g.) je Referenz:
a) Bezeichnung des Objektes. Gewichtung 1 %,
b) Auftraggeber/Referenzgeber mit Name und Tel.-Nummer. Gewichtung 3 %,
c) Angabe der vertraglichen Bindung. Gewichtung: Hauptauftragnehmer 6 %; Arge-Partner 3 %; Nachunternehmer 1 %,
d) Ort der Ausführung. Gewichtung 1 %,
e) Ausführungszeiten: Leistungsbeginn, Fertigstellung. Gewichtung 1 %,
f) Erfüllungsgrad der Anforderungen zur Referenz: Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und der Angabe der ausgeführten Mengen. Gewichtung: Umfang entspricht vollständig der ausgeschriebenen Leistung 15 %; Umfang entspricht gar nicht der ausgeschriebenen Leistung 0 %; Zwischenwerte werden proportional ermittelt,
g) Maßnahme ist bezuschusst: ja 5,5 %; nein 0 %; Summe der Gewichtung für Referenz R1 = 32,5 % und Referenz R2 = 32,5 %. Gesamt = 65,0 %. Gewertet werden die vom Bewerber unter „B) R1 und B) R2“ bezeichneten Projekte. Darüber hinaus beigelegte Unterlagen, Broschüren oder Präsentationen werden in diesem Zusammenhang nicht gewertet. Nicht vergleichbare Referenzen werden bei der Wertung ebenso nicht berücksichtigt. Wird keine öffentlich bezuschusste Maßnahme eingereicht, führt das zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. - B) R3: Honorarvolumen für vergleichbare Leistungen netto des größten Projekts der beiden vorgenannten Referenzen. Die Wertung erfolgt nur, wenn die zugehörige Referenz (B R1 und/oder B R2) gewertet wurde. Gewichtung 15,0 %; 0,0 % = bis 0,25 Mio. EUR, 3,75 % = über 0,25 Mio. bis 0,5 Mio. EUR, 7,5 % = über 0,5 Mio. bis 0,75 Mio. EUR, 11,25 % = über 0,75 Mio. bis 1,0 Mio. EUR, 15,0 % = über 1,0 Mio. EUR.
Mängelansprüchebürgschaft 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ (B/M. Eng. Architekt, B/M .Eng. B/M.Sc. Architekt, B/M.Sc. in Eng.) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen, 4 dazugehörige Anlagen sowie die Unterlagen für Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über den veröffentlichten Link informieren.
3. Die Anlagen A10 und A11 des Ingenieurvertrages werden erst in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens bereit gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.