Lieferung von Einsatzstiefeln Winter an die Bayerische Polizei und die Bayreische Justiz Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0112-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 951 / 9331-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Einsatzstiefeln Winter an die Bayerische Polizei und die Bayreische Justiz
Lieferung von Einsatzstiefeln Winter an die Bayerische Polizei und die Bayreische Justiz.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatzstiefeln Winter. Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Absatz 5 GWB i.V.m. § 21 VgV abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet mit Ablauf des 30.6.2025.
Verbindliche Abnahmemenge: 3 000 Paar
Unverbindliche Abnahmemenge: 2 300 Paar
Höchstmenge der Rahmenverenbarung (verbindliche Menge + unverbindliche Menge + 20 %): 6 400 Paar
De Menge für die Erstlieferung beträgt 2 250 Paar
Die Erstlieferung hat nach spätestens 18 Wochen an den vom Auftraggeber bestimmten Adressen ausgeliefert zu sein. Demnach werden die Lieferungen spätestens in der 42. KW 2021 erwartet. Die entsprechende Größenaufteilung wird dem Auftragnehmer rechtzeitig übermittelt. Alle weiteren Lieferungen haben spätestens innerhalb von 8 Wochen an der vom Auftraggeber bestimmten Adresse ausgeliefert zu sein. Die Erstlieferung erfolgt an die Präsidien der Bayerischen Polizei bzw. die Abteilungen der Bayerischen Bereitschaftspolizei (ca. 20 Lieferadressen). Die genauen Adressen werden dem Auftragnehmer mit Bestellung mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.