Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer Referenznummer der Bekanntmachung: 19-L-60.03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer
Zentrale Beschaffung für die landkreiseigenen Schulen im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“.
Mobile Endgeräte (Notebooks, Tablet-Computer) für Unterrichtsräume und als Dienstgeräte.
— 62 Stck. Apple Tablets 11" (mit Stift, Zubehör) als Dienstgerät,
— 10 Stck. Apple Tablets 10" (mit Stift, Zubehör) für Unterrichtszwecke,
— 1 Stck. Apple Tablet 12.9" (mit Stift und Zubehör).
Bei den Rechnern ist eine Garantieverlängerung vorgesehen.
Die Lieferung erfolgt an 4 Schulen in 2 Standorten nach Absprache.
Arbeitsplatz-Computer für Unterrichtsräume und als Dienstgeräte
Zentrale Beschaffung für die landkreiseigenen Schulen im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“.
Mobile Endgeräte (Notebooks, Tablet-Computer) für Unterrichtsräume und als Dienstgeräte.
— 62 Stck. Apple Tablets 11" (mit Stift, Zubehör) als Dienstgerät,
— 10 Stck. Apple Tablets 10" (mit Stift, Zubehör) für Unterrichtszwecke,
— 1 Stck. Apple Tablet 12.9" (mit Stift und Zubehör).
Bei den Rechnern ist eine Garantieverlängerung vorgesehen.
Die Lieferung erfolgt an 4 Schulen in 2 Standorten nach Absprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderprogramm Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer: Arbeitsplatz-Computer für Unterrichtsräume und als Dienstgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.