Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W für die Gemeinde Dietramszell
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietramszell
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dietramszell.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W für die Gemeinde Dietramszell
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W für die Gemeinde Dietramszell mit Beladung in drei Losen, wobei das Los Fahrgestell und das Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-17, DIN EN 1846, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Lieferung des Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W
Dietramszell
Lieferung des Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W für die Gemeinde Dietramszell gem. DIN 14530-17, DIN EN 1846, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung des Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W
Dietramszell
Lieferung des Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W für die Gemeinde Dietramszell gem. DIN 14530-17, DIN EN 1846, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W
Dietramszell
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W für die Gemeinde Dietramszell gem. DIN 14530-17, DIN EN 1846, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung des Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a.d.Isar
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung des Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a.d.Isar
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug m.Wasser TSF-W
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perach
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 84567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]