Ingolstadt Stinnesstraße – Neubau einer Wohnanlage mit ca. 434 EOF-Wohnungen mit TG, Kindertagesstätte, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingolstadt Stinnesstraße – Neubau einer Wohnanlage mit ca. 434 EOF-Wohnungen mit TG, Kindertagesstätte, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen
Für die Baumaßnahme Ingolstadt Stinnesstraße liegt das zu bebauende Grundstück im Nord-Westen des Stadtkerns Ingolstadt. Auf dem 2,1 ha großen, unbebauten Grundstück sollen rund 434 Wohnungen (rd. 29 410 m2 Wfl.) im geförderten Wohnungsbau nach EOF mit Tiefgarage, Gewerbeeinheiten und einer Kindertagesstätte realisiert werden. Das qualitätsvolle Wohnraumangebot wird durch Gemeinbedarfsnutzungen wie Kindertagesstätte, Bewohnertreff mit angegliedertem Café ergänzt.
Auf Grundlage eines mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs des Architekturbüros delaossa architekten, München, in einem Bieterverfahren im Jahre 2019 wurde ein Auftrag an das Büro bis einschließlich der Leistungsphase LP 5 vergeben. Aktuell liegt der Vorentwurf (Leistungsphase LP 2) mit einer Kostenschätzung vor.
Die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 und begleitenden besonderen Planungsleistungen sollen deshalb an ein anderes Planungsbüro übergeben werden.
Ingolstadt
Gegenstand des Auftrags gemäß beiliegendem Vertrag sind die nach § 2 des Vertrags zu erbringenden Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung nach §§ 34 ff. HOAI, sofern und soweit gem. § 3 des Vertrags abgerufen werden, unter Berücksichtigung der im Vertrag definierten Zielvorstellungen für folgendes Bauvorhaben: Ingolstadt Stinnesstraße – Neubau einer Wohnanlage mit ca. 434 EOF-Wohnungen mit TG, Kindertagesstätte, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen.
1. Leitungsbild gemäß der Grundleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 HOAI
Der Auftragnehmer erbringt – nach entsprechender Beauftragung – folgende Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung gem. Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI: Leistungsphasen 6 bis 9.
Es werden in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 6 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, daran anschließend als zweite Stufe die Leistungsphase 8 und als dritte Stufe die Leistungsphase 9 zu vergeben. Auf die Vergabe der weiterer Auftragsstufen besteht kein Rechtsanspruch. Die bereits erbrachten und vorliegenden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 werden nicht erneut beauftragt.
Hinweis zu den Leistungsphasen 1 bis 5: Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 5 wird aktuell von einem Architekturbüro auf Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses erstellt. Der bisherige Auftragnehmer beabsichtigt nicht, die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen zu übernehmen. Soweit im Einzelfall Teile der vorherigen Leistungsphasen (Leistungsphase 1-5) noch angepasst werden müssen, werden diese in Abstimmung mit dem AG durch den AN der vorherigen Leistungsphasen erbracht.
Seitens der bisherigen Auftragnehmer erfolgt eine sukzessive Zuarbeit von Fertigteilplänen (Lichtschächte, Treppen, Balkone) die jedoch mit Abschluss der Ausschreibung nicht vollständig vorliegen werden. Die Sichtung der bereitgestellten Unterlagen und die Abstimmung und Ausformulierung von Fragestellungen und zu klärenden Punkten soll der Bauherrin durch den neuen Auftragnehmer pauschal angeboten werden.
Damit ist auch jeglicher Einarbeitungsaufwand abgegolten.
Die nach dem beiliegenden Vertrag und seiner Anlagen vereinbarten Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 6-9 und Besonderen Leistungen stellen für sich betrachtet werkvertragliche Teilerfolge dar. Aufgrund des geplanten Zeitablaufs sollen Einzelgewerke in Ausschreibungspaketen zusammengefasst werden (Leistungsphase 6). Der AN hat den AG in der Zusammenfassung von Einzelgewerken in Paketausschreibungen zu beraten.
Die Ausschreibung „Erweiterter Rohbau“ erfolgt auf Basis der abgeschlossenen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) sowie der Baubeschreibung und des Abdichtungskonzeptes der Tiefgarage:
— Erweiterter Rohbau:
Paket 1: Gründung mit z. B. Baustelleneinrichtung, Verbau, Erdarbeiten, Wasserhaltung, Pfahlgründung
Paket 2: Rohbau mit z. B. Baustelleneinrichtung, Innen- und Außenputzarbeiten (teilweise WDVS), Estricharbeiten, Dämm- und Abdichtungsarbeiten.
— Ausbau
Die Ausschreibungspakete zum Ausbau erfolgen in Abstimmung mit dem AG.
Der AN schuldet insbesondere die Zusammenstellung der vollständigen Vergabeunterlagen in der Leistungsphasen 6 und 7 im Sinne der VOB/A sowie die Erstellung einer begründeten und nachvollziehbaren Vergabeempfehlung an den AG als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Angebote und Dokumentation des Vergabeverfahrens. Der AN plant das Bauvorhaben ohne Unterbrechung in einem Zuge durchzuführen.
2. Besondere Leitungen
Darüber hinaus werden insbesondere die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Die Auflistung der Besonderen Leisten und weiterer Informationen zum Auftrag entnehmen Sie bitten den Vergabeunterlagen.
Es werden in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 6 bis 7 beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, daran anschließend als zweite Stufe die Leistungsphase 8 und als dritte Stufe die Leistungsphase 9 zu vergeben.
Auf die Vergabe der weiterer Auftragsstufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die bereits erbrachten und vorliegenden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 werden nicht erneut beauftragt.
Grober Terminplan des Auftrags
April 2021 – Sichtung der bereitgestellten Unterlagen bis zur Leistungsphase 5 und Hinweise zur Abstimmung offener Fragen.
Mai 2021 – Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen
August 2021 – Beginn der Bauarbeiten
42 Wochen nach Baubeginn – Gesamtfertigstellung des Vorhabens
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird ausschließlich an in der EU oder EWR- bzw. GPA-Staaten ansässige natürliche oder juristische Personen vergeben, die selbst bzw. ihr Geschäftsführer oder berechtigter Vertreter in ihrem Heimatstaat zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und / oder „Beratender Ingenieur im Bauwesen“ befugt sind, oder –soweit in die Führung der Berufsbezeichnung in ihrem Heimatland nicht geregelt ist- die über einen anderen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Bei einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst bzw. deren Geschäftsführer oder berechtigter Vertreter in ihrem Heimatstaat zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und / oder „Beratender Ingenieur im Bauwesen“ befugt oder -soweit in die Führung der Berufsbezeichnung in ihrem Heimatland nicht geregelt ist- die über einen anderen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt.
Angebote, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachgewiesene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit allen folgenden Kriterien
Nettojahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto für Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI einschließlich der damit verbundenen Besonderen Leistungen.
Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der AN unverzüglich eine Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch mittelbare und Drittschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe der wie folgt vereinbarten Deckungssummen umfassen:
Für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
Die Ersatzleistungen des Versicherers pro Jahr muss mindestens das Dreifache der vorgenannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis, aus dem die genannten Konditionen hervorgehen, darf nicht älter als 6 Monate sein und ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Soweit eine Versicherung besteht, aber die Deckung niedriger ist, als gefordert, muss der Bieter eine schriftliche Bestätigung der Versicherung mit dem Angebot vorlegen, dass die Versicherung im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöhen würde.
Im nachfolgenden sind die Eignungskriterien aufgeführt. Diese, sowie die darin jeweils genannten Mindestanforderungen sind einzuhalten. Bieter, die mit ihren Angebotsunterlagen die erforderliche Eignung nicht nachweisen können, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1. Erklärung über die Anzahl der im jährlichen Mittel beschäftigten qualifizierten Mitarbeiter für Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI (Architekten, Ingenieure) der letzten 2 Jahre (2018-2020):
In diesen Jahren müssen mindestens 10 qualifizierte (einschließlich Inhaber, Geschäftsführer) beschäftigt worden sein, davon in jedem Jahr mindestens 3 Bauleiter.
Teilzeitstellen ab 15 Wochenarbeitsstunden können addiert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln sowie die Summe der Mitarbeiter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben.
2. Referenzen:
Es sind mind. 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen. Zu jedem Referenzprojekt ist eine kurze textliche Beschreibung beizufügen, aus der die Vergleichbarkeit mit dem Vorhaben in Art und Umfang der Komplexität hervorgeht. Referenzen, die eine oder mehrere dieser Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt:
a) Das Projekt muss unter eigener Projektleitung mindestens in den Leistungsphasen 6 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI beauftragt worden sein.
b) Das Projekt muss hinsichtlich des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude mindestens der Honorarzone III gem. § 35 HOAI zugeordnet werden.
c) Das Projekt muss nach dem 1.1.2010 und vor der Bekanntgabe der Ausschreibung am Mittwoch,
10. Februar 2021, realisiert worden sein. Als realisiert gilt der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI. Die Leistungsphase 9 muss mindestens beauftragt sein.
Es wird darum gebeten, den organisatorischen Aufwand dadurch zu begrenzen, dass nicht mehr als 5 Projekte eingereicht werden.
Siehe unter III.1.1)
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt. Angebote, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
— Das Angebot ist mit sämtlichen Unterlagen und Erklärungen fristgerecht und vollständig über die Vergabeplattform in Textform einzureichen. Hierbei ist der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt anzugeben. Bei juristischen Personen ist neben dem Namen der Firma auch der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, von dem die Erklärung abgegeben wird.
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach VgV §§ 6, 73 sowie nach GWB §§ 123, 124, 128 vorliegen bzw. eine Selbstreinigung für Gründe nach GWB §§ 123, 124 nachgewiesen wird und dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
— Nachgewiesene wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit allen Kriterien – siehe unter III.1.2) Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
BayernHeim GmbH, Einsteinstraße 172, 81677 München, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei im Internet bereitgestellt über die Vergabeplattform www.aumass.de
Für die Abgabe des Angebots ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Für Rückfragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte per E-Mail an [removed]
Sollten ergänzende Informationen zur Verfügung stehen oder Rückfragen der Bieter zum Verfahren gestellt werden, so werden diese auf der Plattform veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich dort selbständig über die Veröffentlichung weiterer Informationen bzw. beantworteten Rückfragen zu informieren.
Rückfragen zur Vergabe werden bis zum Montag, 1. März 2021 über die Vergabeplattform www.aumass.de akzeptiert.
Die Rückfragen werden zur Einsicht für alle Bieter auf der Vergabeplattform bis zum Montag, 8. März 2021 beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
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Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html