Wettbewerbsergebnisse_Arch_Deggendorf – Neubau Realschule Osterhofen Referenznummer der Bekanntmachung: 249/19
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-deggendorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerbsergebnisse_Arch_Deggendorf – Neubau Realschule Osterhofen
Die Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist eine drei- bis vierzügige Realschule mit Einfachturnhalle in der Stadt Osterhofen (Landkreis Deggendorf, Niederbayern). Derzeit (Schuljahr 2019/20) besuchen 479 Schüler in 20 Klassen die Schule.
Der Bestandsbau der Landgraf-Leuchtenberg-Realschule ist aus dem Jahr 1968 und entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen an Schulbauten und ist sanierungsbedürftig. Zudem reichen die Räumlichkeiten nicht mehr für die Schülerzahlen aus. Daher plant der Landkreis Deggendorf den Neubau der Realschule auf dem gleichen Grundstück als dreizügige Realschule mit insgesamt 18 Klassen und ca. 500 Schülern mit einer BGF von ca. 6.650 m2.
Die Realschule liegt an der Straße Seewiesen, ca. 5 Gehminuten südlich des Stadtplatzes in der Umgebung weiterer Schulen und sozialer Einrichtungen.
Entlang der Seewiesen hat sich mit den Jahren ein Schul- und Bildungszentrum entwickelt. In Zukunft soll dieses Zentrum als Campus entwickelt werden, der alle Einrichtungen miteinander verbindet und der durch einen zentralen Grünzug aufgewertet werden soll.
Der Wettbewerb beinhaltet die Planungen für den Neubau der Realschule inklusive der dazugehörigen Freianlagen sowie einer Bushaltestelle.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich der Auftraggeber Lösungen für eine zeitgemäße Realschule mit Freianlagen, die sich in das Umfeld einfügen und den dort entstehenden Campus bereichern. Besondere Beachtung gilt der Adressbildung der Realschule, die als öffentliches, einladendes Schulgebäude eindeutig wahrgenommen werden soll.
Prognostizierte Kosten:
— anrechenbare Kosten Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR,
— anrechenbare Kosten Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR,
— anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche Qualität,
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit,
— Gestalterische Qualität und Funktionalität der Freiraumplanung.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDVFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).