Öffentliche Personenverkehrsleistungen im Landkreis Aschaffenburg (Linienbündel Kahlgrund Spessart)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche Personenverkehrsleistungen im Landkreis Aschaffenburg (Linienbündel Kahlgrund Spessart)
Der Landkreis Aschaffenburg ist freiwilliger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007.
Er beabsichtigt die Vergabe von öffentlichen Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in dem Linienbündel Kahlgrund Spessart „Linien 27, 28, 29, 29S“.
Der öffentliche Personenbeförderungsauftrag beginnt am 1.11.2021 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 8.2.2021 gestellt werden, nicht zu beantworten.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 10.2.2021 gestellt werden, nicht zu beantworten.