266TRS Wohnungsbau Traunsteiner Straße 55-61, München – Stadibau GmbH
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.bayern
Abschnitt II: Gegenstand
266TRS Wohnungsbau Traunsteiner Straße 55-61, München – Stadibau GmbH
Geförderter Wohnungsbau für Staatsbedienstete des Freistaats Bayern:
Abbruch eines Bestandsgebäudes mit Garagen und Neubau von insgesamt 63 Wohnung mit Tiefgarage in der Traunsteinerstraße 55-61, München durch die Stadibau GmbH.
Traunsteiner Straße 55-61
81549 München
Beschreibung der Beschaffung Gewerk technische Dämmung.
Die Ausschreibung umfasst die Dämmarbeiten mit folgenden Leistungen:
— Dämmung der gesamten Rohrverteilung im Untergeschoss und Tiefgarage,
— Dämmung der Rohrleitungen in Technikzentralen zentralen.
Dämmung Abwasser-, Wasseranlagen Abwasser-, Regenwasserleitungen Abwasserleitungen werden bei Wand- und Deckendurchführungen mit einer körperschall-Dämmenden Isolierung, bei Bauteilen mit Brandschutzanforderung mit einer entsprechenden Isolierung nach Leitungsanlagenrichtlinie bzw. mit amtlicher bauaufsichtlicher Zulassung versehen. Regen- und Abwasserleitungen in kalten Bereichen sind zur Vermeidung der Taupunktunterschreitung mit synthetischer, dampfdiffusionsdichter Weichschaumisolierung ummantelt.
Die Kellersammelleitungen sind als PE-HD-Rohr schallgedämmt vorgesehen.
Wasseranlagen; Die Trinkwasserleitungen (warm und kalt) werden aus Präzisions-Edelstahlrohr im Pressfitting-System mit Formstücken aus Rotguss ausgeführt.
Kaltwasserleitungen in Gebäuden werden mit einer Isolierung aus geschlossenzelligem Weichschaum ausgeführt. Wasserleitungen werden bei Wand- und Deckendurchführungen bei Bauteilen mit Brand-Schutzanforderung mit einer entsprechenden Isolierung nach Leitungsanlagenrichtlinie bzw. mit amtlicher bauaufsichtlicher Zulassung versehen.
Trinkwasserarmaturen erhalten Dämmkappen aus Weichschaum. In notwendigen Fluren und Treppenräumen werden Weichschaumdämmungen an Rohrleitungen zusätzlich mit Blech ummantelt.
Leitung im Sichtbereich werden mit PVC ummantelt.
Wärmeversorgungsanlagen Für die Verrohrung in der Heizzentrale und im Untergeschoss kommen Rohrleitungen aus Stahl, schwarz mit Schweiß-Verbindungen zum Einsatz. In vereinzelten Bereichen ist die Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes aus C-Stahlrohr mit Pressverbindungen. Die zentralen Armaturen, in Form von Absperr- bzw. Regulierventilen, Schmutzfänger und Rückschlagklappen werden als Grauguss-Flanscharmaturen, die Strang-Absperr- und Regulierventile als Muffenarmaturen aus Messing ausgeführt.
Die Heizungsleitungen werden mit einer Isolierung aus Mineralfaser – im Stoßbereich mit Mantel aus verzinktem Stahlblech, im sichtbaren Bereich in Abweichung vom Ökologischen Kriterienkatalog mit einer Ummantelung aus PVC-Folie ausgeführt.
Die Pumpen und Armaturen werden mit Dämmkappen aus Hartschaummaterial versehen.
Heizleitungen werden bei Wand- und Deckendurchführungen bei Bauteilen mit Brandschutzanforderung mit einer entsprechenden Isolierung nach Leitungsanlagenrichtlinie bzw. mit amtlicher bauaufsichtlicher Zulassung ausgestattet.
Dämmung an Schmutz- und Regenwasser Rohrleitungen ca. 100 m Dämmung an Trinkwasseranlage Kalt Rohrleitungen: ca. 592 m Brandschutz: 80 m Dämmung an Trinkwasseranlage warm Rohrleitungen: ca. 734 m Brandschutz: 34 m Dämmung an Wärmeversorgungsleitungen Rohrleitungen: ca. 1 200 m Brandschutzschalen: 96 St.
Vertragstermine siehe AVB in den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen AVB_A_B Formblatt 211 ff.; gem. aktueller Fassung der VOB; Die Frist für die Schlusszahlung gemäß VOB/B wird verlängert auf 60 Kalendertage.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ab 8 Kalendertagen vor Submissionszeitpunkt werden keine Fragen mehr von der Vergabestelle beantwortet.
Ort: München
Land: Deutschland