Prinz-Eugen-Park WA 9, Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 687 / 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Eugen-Park WA 9, Estricharbeiten
Wohnanlage mit 2 L-winkelförmigen 3-7 geschossigen Wohnungsbauten mit Geschossfläche von 8 445 m2. Außenlänge von ca. 17,5 x 93,00 m u. 15 x 37,50 m zusammen. Der Baukörper ist in 4 Häuser gegliedert. Ingesamt ca. 64 Wohnungen u. 1 geschossige Tiefgarage mit 59 Stellplätzen.
Prinz-Eugen-Park WA9
81739 München
Der Baukörper gliedert sich in 4 Häuser, (Haus 1 / Haus 2 und Haus 3 / Haus 4) die zeitlich getrennt auszuführen sind.
Im Sinne der Estricharbeiten sind auszuführen:
Die Estricharbeiten umfassen Leistungen für den Wohnbau und die KITA
— Ausgleichsdämmungen EPS 30 mm ca. 1 900 m2,
— Ausgleichsdämmungen EPS 40 mm ca. 4 340 m2,
— Estriche CT F5 50 mm ca. 4 200 m2,
— Estriche CT F5 70 mm ca. 1 140 m2,
— Estriche CT F5 75 mm ca. 1 030 m.
Ausführungsfristen:
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 1.3.2021 und dem 26.4.2021 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 139 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FDVBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).