M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule – Hufeisen Würzburg – 20BO0043 Rohbauarbeiten nach DIN 18300, DIN 18330, DIN 18331, DIN 18335 Referenznummer der Bekanntmachung: 20BO0043
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule – Hufeisen Würzburg – 20BO0043 Rohbauarbeiten nach DIN 18300, DIN 18330, DIN 18331, DIN 18335
Umbau, Sanierung und Umnutzung einer ehemaligen Schule (Baujahr 1955-1957)
Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischer Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung.
Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
— Anpassung der seit den 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen,
— Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche Bestimmungen,
— Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz,
— Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständige Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung/Besitzveränderungen,
— Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 9.2.2021 festgesetzt.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 12.2.2021, 10.00 Uhr festgesetzt.