Umbau und Modernisierung der Bäcker-und Konditoren-Werkstatt einschließlich Material Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-3421-02/630_BT_BÄ_KO(B1/11.1–11.12)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung der Bäcker-und Konditoren-Werkstatt einschließlich Material
Umbau und Modernisierung der Bäcker-und Konditoren-Werkstatt einschließlich Material für den Ausstattungsbereich: Bäckerei-und Konditoren-Werkstatt – Lieferung an BTZ Bayreuth.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Umbau und Modernisierung der Bäcker-und Konditoren-Werkstatt einschließlich Material für den Ausstattungsbereich: Bäckerei-und Konditoren-Werkstatt – Lieferung an BTZ Bayreuth.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferzeitpunkt und Ausführungsfrist: Der Lieferzeitpunkt (Material) und die Ausführung (Montage, Installation) kann ab dem 19.4.2021 beginnen. Die Montage und die Installation einschließlich Inbetriebnahme und Einweisung, muss bis zum 25.6.2021 abgeschlossen sein. Die Schlussabnahme erfolgt in der 26. Kalenderwoche 2021. Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er diesen Lieferzeitpunkt und die aufgeführte Ausführungsfrist gewährleisten kann. Rechnungslegung Bei Zuschlagserteilung hat die Rechnungsstellung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu erfolgen. Die Kosten hierfür werden nicht erstattet und sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.