Lieferung von Tablets und Notebooks_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wug.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Tablets und Notebooks_2
174 Tablet-Computer 36 Convertible-Notebooks.
Tablets mit Betriebssystem iPadOS mit Transportkoffern
Schulen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
96 Tablets mit Betriebssystem iPadOS mit Transportkoffern und weiterem Zubehör sowie Leistungen zur Inbetriebnahme.
Tablets mit Betriebssystem Windows mit Transportkoffern
Schulen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
78 Tablets mit Betriebssystem Windows und weiterem Zubehör sowie Leistungen zur Inbetriebnahme.
Convertible-Notebooks und Laptops mit Zubehör
Schulen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
36 Convertible-Notebooks und Laptops mit Zubehör sowie Leistungen zur Inbetriebnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Tablets und Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Tablets und Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinsdorf
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08141
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Tablets und Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.