Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BS1-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein
Der Landkreis Traunstein plant den Ersatzneubau der Berufschule I in Traunstein einschließlich eines Parkdecks. Die Planung für den Ersatzneubau sieht derzeit eine Verwirklichung in 5 Bauabschnitten vor; die Auftragsausführung erfolgt jedoch nach dem Konzept/der Planung des hier ausgeschriebenen Auftragnehmers. Die Planung und Beaufsichtigung der Abbrucharbeiten ist ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages. Der Objektplaner hat zudem im Rahmen des Auftrags die Planung der Aufzuganlage zu übernehmen.
Traunstein
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9, einschließlich der für den Ersatzneubau notwendigen Leistungen der Abbbruchplanung. Die Leistungen werden stufen-bzw. Bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Auswahlkriterium ist die fachl. Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend für allg. Hochbauprojekte [hiervon 1 Referenz betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 7 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen. Es werden nur abgeschlossene Projekte gewertet. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden, im Fall der Beauftragung der Vollarchitektur (LPH 1-9) jedoch bei Abschluss der LPH 8. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 3 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 1 Referenz betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 40 Punkte):
1. eine Referenz betreffend die Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 45,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang des Projekts (max. 5 Punkte).
2. zwei Referenzen betreffend die Objektplanung für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 45,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang des Projekts (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina oder ein geringerer ausgeführter Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.10.).
Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 3 zu wertenden Referenzprojekten max. 30 Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden.
5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz benannten Projekte den Bau einer Bildungseinrichtung (z.B. Schule oder Universität; nicht Einrichtungen der Kleinkindförderung) betroffen hat.
Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz genannten Projekte die Errichtung eines Parkhauses mit mindestens 300 Stellplätzen beinhaltet hat.
Insgesamt können demnach 30 Punkte + 5 Punkte + 5 Punkte = 40 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
— stufenweise Beauftragung,
— abschnittsweise Beauftragung,
— Besondere Leistungen (optional) nach Objektplanungsvertrag (Vergabeunterlage F).
Besondere Vertragsbestimmungen (siehe Vergabeunterlage F):
— Abbruchplanung und Planung der Aufzugsanlagen im Leistungsbild enthalten,
— arbeitstägliche Präsenz auf der Baustelle im Rahmen der LPh 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)Basisinf. zum Untern. des Bew.s bzw. zu den an der Bew.gem. beteiligten Untern. (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B)Eigenerkl. des Bew.s, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenhaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden;bzw. Eigenerkl. für ausländische Bew., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. vergleichbar sind (Formblatt C.2.).
C)Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bew.gem.mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bew.gem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Hinweis: Bei Bew.gem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D)Im Fall einer Eignungsl. (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsl., einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bew. eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bew.s und des anderen Untern.s für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Formblatt C.4.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bew. für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzges. erfüllt werden; für ausländische Untern.: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendeges., § 98c des Aufenthaltsges., § 19 des Mindestlohnges. und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsges. und § 3 Abs. Entgelttransparenzges. vergleichbar sind. (Formblatt C.2.);
b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bew. oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl.. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bew. oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AGvorschreiben, dass der Bew. oder Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bew. oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bew.s oder Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.6.);
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.7.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (seit 2014) erbrachten Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.).
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktiondes Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
2. Im Rahmen der Erarbeitung der Angebote (erst nach Aufforderung) ist von den Bietern ein Ausführungs- und Planungskonzept einzureichen. Für die Bearbeitung und die Einreichung des Ausführungs- und Planungskonzepts im Rahmen der Angebote im Verhandlungsverfahren erhalten die aufgeforderten und teilnehmenden Bieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal [Betrag gelöscht] EUR brutto inkl. Nebenkosten je Bieter und Konzept. Die Aufwandsentschädigung wird fällig mit Einreichung eines Erstangebots, das ein Planungs- und Ausführungskonzept in dem geforderten Umfang enthält. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber.
Zur Übertragung der Nutzungsrechte an den Konzepten wird mit Einreichung der Angebote eine Vereinbarung getroffen; siehe Formblatt D.7.
Im Auftragsfall wird die Aufwandsentschädigung auf das Honorar der ersten Beauftragungsstufe angerechnet.
3. Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.12.1).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]