Bedarfsplanung, Objektplanung und Verkehrsanlagenplanung LPH 1-2 für den Neubau von 2 Feuerwehrhäusern und Objektplanung LPH 1-9 für den Neubau Kreiseinsatzzentrale und Feuerwehrservicezentrum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-erding.de
Adresse des Beschafferprofils: www.landkreis-erding.de
Bundesrepublik Deutschland
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarfsplanung, Objektplanung und Verkehrsanlagenplanung LPH 1-2 für den Neubau von 2 Feuerwehrhäusern und Objektplanung LPH 1-9 für den Neubau Kreiseinsatzzentrale und Feuerwehrservicezentrum
Für beide Feuerwehrhäuser (Altenerding und Erding) sowie für den Neubau der Kreiseinsatzzentrale und des Feuerwehrservicezentrums sind folgende Leistungen zu vergeben:
1. Bedarfsplanung für 2 Feuerwehrhäuser zusammen mit dem Nutzer unter Berücksichtigung des erweiterten Zuständigkeitsbereiches des Auftragnehmers:
— Koordination von Nutzer-Arbeitskreisen,
— Aufstellen eines Raum- und Funktionsprogramms,
— grobe Kostenschätzung auf Grundlage der Flächen des Raumprogramms,
— Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu einzelnen Funktionsbereichen des Raumprogramms,
— Prüfung hinsichtlich Fördermittel.
2. Objektplanung gem. § 34 HOAI LPH 1 bis 2 und Anlage 10 HOAI für 2 Feuerwehrhäuser,
3. Objektplanung gem. § 34 HOAI LPH 1 bis 9 und Anlage 10 HOAI für das Feuerwehrservicezentrum (Neubau der Kreiseinsatzzentrale, das Feuerwehrservicezentrum, das Katastrophenschutzlager, das Ausbildungszentrum, eine Atemschutz-Übungsanlage, die Kreisbrandinspektion und Büroräume für den Katastrophenschutz),
4. Verkehrsanlagenplanung für beide Grundstücke gem. § 47 HOAI LPH 1 und 2,
5. Besondere Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI und Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI LPH 1 und 2.
Erding
Zur Ertüchtigung der Freiwilligen Feuerwehren in Erding und Übernahme von Aufgaben einer bisherigen Werksfeuerwehr sind Ersatzneubauten für die Feuerwehren in Erding und Altenerding notwendig.
Als Hallenstellplätze wird von 13 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und Anhänger bei der Feuerwehr Altenerding und 22 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und Anhänger bei der Feuerwehr Erding als Bedarf ausgegangen.
Zusätzlich zu diesen sind für beide Feuerwehren umfängliche Schulungs- Büro- und Sozialräume erforderlich. Das Raum- und Funktionsprogramm hierfür ist zu entwickeln. Die Flurstücke für die Gebäude stehen fest. Als Ergebnis der Bedarfsplanung muss ein Einvernehmen hergestellt sein. Erste Raumprogrammvorschläge für die Feuerwehrhäuser liegen vor.
Zudem ist auf einem der beiden Grundstücke der Neubau der Kreiseinsatzzentrale, das Feuerwehrservicezentrum, das Katastrophenschutzlager, das Ausbildungszentrum, eine Atemschutz-Übungsanlage und die Kreisbrandinspektion zu planen. Für Kreiseinsatzzentrale, Feuerwehrservicezentrum, Katastrophenschutzlager, Ausbildungszentrum, Atemschutz-Übungsanlage und die Kreisbrandinspektion gibt es ein Raumprogramm.
Auf Grundlage der LPH 2 HOAI § 34 werden von Dritten Bebauungspläne für die beiden Grundstücke erstellt, planungsrechtliche Fragen als Grundlage der Bebauungspläne sind zu bearbeiten.
Die Leistung ist so zu erbringen, dass Fördermittel eingeworben werden können.
Eine Verlängerung
— aus Finanzierungsgründen oder
— einer wirtschaftlicheren Bauausführung,
— dem Abruf optionaler Leistungen wird vorbehalten.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
B) Durchschnittliche Anzahl an Architekten/Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten,
C) Referenzen: Erfahrung in der Gebäudeplanung d. h. Erfahrung in der Objektplanung Gebäude d .h. mind. LPH 1-2 § 34 HOAI von Neubauten mit hohen Anforderungen an die 24-Stunden-Betriebsgewährleistung, Leistungen nach 1.1.2015, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 40 von 100 Punkten.
D) Referenzen: Erfahrung in der Gebäudeplanung d. h. Erfahrung in der Objektplanung Gebäude d. h. mind. LPH 3-8 § 34 HOAI von Neubauten, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2015, 1 Referenzprojekt, Gewichtung 15 von 100 Punkten,
E) Erfahrung in der Verkehrsanlagenplanung d. h. mind. LPH 1-2 § 47 HOAI von vergleichbaren, der Erschließung dienenden Verkehrsanlagen mit hohen Anforderungen an die 24-Stunden-Betriebsgewährleistung, Leistungen nach 1.1.2015, ein Referenzprojekt, Gewichtung 10 von 100 Punkten,
E) Erfahrung in der Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms mit Kosteneinschätzung für Flächen gem. DIN 14092, Leistungen seit 1.1.2015, ein Referenzprojekt, 15 von 100 Punkten.
Erläuterungen zur Bewertung und Bepunktung sind in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags“ beigefügt.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Stufenweise Vergabe gem. folgenden Leistungsstufen:
— Stufe 1: LPH 1 und 2 gem. §§ 34, 47 HOAI.
Neubau der Kreiseinsatzzentrale und Feuerwehrservicezentrum:
— Stufe 2: LPH 3 und 4 gem. § 34 HOAI,
— Stufe 3: LPH 5, 6 und 7 gem. § 34 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8 und 9 gem. § 34 HOAI.
Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 (LPH 3 bis 9 gem. § 34 HOAI, Neubau der Kreiseinsatzzentrale und Feuerwehrservicezentrum mit Katastrophenschutzlager, Ausbildungszentrum, Atemschutz-Übungsanlage, Kreisbrandinspektion und Büroräume Katasrophenschutz) ist als Option vorbehalten. Es besteht kein Recht auf Gesamtbeauftragung.
Die Beauftragung erfolgt mit Vertragsmustern des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs.1SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und/oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs.1VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Es werden Angaben gefordert zu:
a) Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen. (brutto Euro).
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das dreifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages – Es werden Angaben gefordert zu:
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an Architekten/Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Sowie Erfahrungen in der Objektplanung Gebäude sowie Erfahrung in der Verkehrsanlagenplanung anhand vergleichbarer Referenzprojekte, Mindestanforderungen an diese Referenzen sind,
c) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude d. h. mind. LPH 1-2 § 34 HOAI von Neubauten mit hohen Anforderungen an die 24-Stunden-Betriebsgewährleistung., Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2015,
d) Erfahrung in der Objektplanung Gebäude d. h. mind. LPH 3-8 § 34 HOAI von Neubauten, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2015,
e) Erfahrung in der Verkehrsanlagenplanung d .h. mind. LPH 1-2 § 47 HOAI von vergleichbaren, der Erschließung dienenden Verkehrsanlagen mit hohen Anforderungen an die 24-Stunden-Betriebsgewährleistung, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2015,
f) Erfahrung in der Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms mit Kosteneinschätzung für Flächen gem. DIN 14092, Leistungen seit 1.1.2015.
Die Nichteinhaltung der kumulativ geforderten, obigen Mindestforderungen an die jeweiligen Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss der Bewerbung. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird.
Wertungskriterien zu c) sind:
— Kosten gem. DIN 276 KG 300 und 400 brutto,
— Honorarzone des Objektes,
— Gebäudestruktur wie unterschiedliche Raumhöhen,
— Kostenanteil der Technischen Ausrüstung,
— Anzahl der Funktionsbereiche,
— Eignung für LKW-Einsatz im Rettungsdienst.
Wertungskriterien zu d) sind:
— Geleistete LPH HOAI § 34 mit Anforderung der Einhaltung VOB A/B/C,
— Kosten gem. DIN 276 KG 300+400 brutto,
— Honorarzone des Objektes,
— Anzahl der Funktionsbereiche.
Wertungskriterien zu e) sind:
— Kosten gem. DIN 276 KG 500 brutto,
— Honorarzone des Objektes,
— Funktionsanforerungen an Stellplätze.
Wertungskriterien zu f) sind:
— Erfahrung in der Nutzer-Koordination,
— Erfahrung in der Funktionskonzeptentwicklung bei Einrichtungen mit hohen Anforderungen an die 24-Stunden-Betriebsgewährleistung,
— Erfahrung in der Verkehrsplanung für den LKW-Rangierverkehr,
— Erfahrung in der Erstellung von Raumprogrammen mit Räumen für über 25 Personen.
Hinweise sind in der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist, ersichtlich. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, wird es gewertet wenn der überwiegende Leistungsanteil vom Bewerber geleistet wurde. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
BauKammergesetz Bayern, Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern:
— natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen und Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben; es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z.B. Beschränkungen zu Dateien).
2. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
Erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3. Die vom Bewerber/ Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
4. Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist/Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
5. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag/das schon eingereichte Angebot unverändert aufrechtgehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag/das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag/kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag/das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag/ein neues Angebot abgegeben vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag/das bisher eingereichte Angebot – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben –aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).