Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Denisstr. 3 in München Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000486
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes Denisstr. 3 in München
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
In der Glasreinigung ist auch das Reinigen von Stock und Rahmen beinhaltet. Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Zu reinigende Bodenfläche: 10 520,04 m2.
Zu reinigende Glasfläche: 1 452,94 m2.
Innenreinigung
Innenreinigung (Unterhaltsreinigung) für das Justizgebäude Denisstr. 3 in München.
Die unter Produkte/Leistungen aufgeführten optionalen Sonderreinigungen werden je nach Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers erbracht.
Glasreinigung
Glasreinigung für das Justizgebäude Denisstr. 3 in München.
Die unter Produkte/Leistungen aufgeführten optionalen Sonderreinigungen werden je nach Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.