Managed Service – Betrieb Silver-Apps Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-200325-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Service – Betrieb Silver-Apps
Managed Service – Betrieb Silver-Apps
Servicemanagement und Wartung von Applikationen außerhalb des Kernbereichs der IT.
Die IT der SWM umfasst ein sehr großes Leistungsspektrum von Abrechnungssystemen wie SAP über Leitstellensysteme bis hin zu Apps wie die Fahrinfo. Um diese Vielfalt technologisch anbieten zu können, trotzdem aber dem internen Personal die Möglichkeit zu bieten, auf unsere Kernkompetenzen zu fokussieren, werden einige Applikationen extern als Managed Application betreut. Die Gruppe dieser Applikationen tragen den Arbeitstitel „SilverApps“. Der aktuelle SilverApp-Pool umfasst insgesamt 41 Applikationen, welche sich aus Eigenentwicklungen (Java Se / .NET) und Kaufsoftware zusammensetzen. Der Auftragnehmer muss zu den Applikationen eine Menge von Leistungen erbringen. Zum besseren Verständnis sind diese gruppiert. Bei Kaufsoftware ist nur die Leistungsgruppe „Servicemanagement“ zu liefern, bei (Teil-)Individualsoftware ist zusätzlich die Leistungsgruppe „Entwicklung“ zu liefern.
Servicemanagement
— das laufende „Capacity Management“ (proaktive Prüfung der Auswirkung von Changes auf bestehende Kapazitäten),
— das laufende „Availability and Continuity Management“ (im Sinne der Systemverfügbarkeit der technischen Services/IT-Systeme),
— das laufende IT Security Management (Abstimmung mit den FKDSIS [Fackkräften für Daten-Schutz und Informationssicherheit] und Informationssicherheitsbeauftragten),
— die wirksame, stets aktuelle Servicedefinition im Service Management – Tool (Omnitracker), insbesondere Checklisten, etc.,
— Orchestrierung der (Weiter-) Entwicklung des Service in enger Kooperation mit den unterstützenden Technischen Services,
— Release-Management, sorgfältige Abstimmung mit den Technischen Services, insbes. bei Release-Version-Upgrades, Migrationen, etc.,
— Nachhalten und stete Unterstützung der Effizienz und Effektivität der operativen Incident und Change Prozesse,
— Sicherstellung bzw. Unterstützung der Ressourcen-Allokation, in enger Kooperation mit den unterstützenden Technischen Services,
— Unterstützung in der operativen Steuerung externer Dienstleister (u. a. zu Technischen Services) im Rahmen der OLA’s,
— Auswertung definierter Kennzahlen und KPIs entsprechend einem definierten SLA zum Service,
— Vorbereitung & Durchführung von Service Reviews mit Domänenmanager(n) und Business-Relationship-Managern,
— Enge Zusammenarbeit mit den unterstützenden Technischen Services, orientiert an KPI‘s aus definierten SLA‘s,
— Stetes Streben nach Einhaltung von SLA – Zielvereinbarungen aus dem Service Level Management,
— Abgleich mit den Budgetplänen,
Entwicklung
— Behebung von Incidents und Problems als Third Level Support,
— Applikationsentwicklung wird nach den Vorgaben des Auftraggebers und dem vom Auftraggeber definierten Projektvorgehen durchgeführt,
— Requirements Engineering und Anforderungsmanagement erfolgt auf Seiten des Auftraggebers nach den definierten Prozessen,
— Umsetzung (Programmierung) der entworfenen Lösung inkl. automatisierter Unit-Tests nach den Coding-Standards und Best Practices des Auftraggebers,
— Fortsetzung der Planung der Produkttests, wenn die Testcases und erwarteten Ergebnisse in der Analysephase nicht vollständig entwickelt wurden,
— Verfeinern der Anpassungs- und/oder Integrationsdesigns, bis sie konkret und detailliert genug für ihre Umsetzung sind,
— Planung der Prüfung der Komponenten,
— Aufbau und Testen der Komponenten,
— Vorbereitung und Durchführung von Assemblys-Tests, um sicherzustellen, dass Klassen und Komponenten korrekt funktionieren, wenn sie in eine komplette Applikation integriert werden,
— Vorbereitung und Durchführung von Produkttests, um sicherzustellen, dass jede Applikation die funktionalen Anforderungen erfüllt und dass alle Applikationen zusammenarbeiten,
— Vorbereitung und Durchführung von Leistungstests, um sicherzustellen, dass die Applikation alle leistungsbezogenen Kennzahlen wie Reaktionszeit, Verfügbarkeit, Load/Durchsatz und Zuverlässigkeit erfüllt,
— Vorbereitung und Begleitung von Penetrationstest.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Managed Service – Betrieb Silver-Apps
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-[removed] anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).