ZRF Rosenheim Konzessionsvergabe 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: AV115C63
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zrf-rosenheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ZRF Rosenheim Konzessionsvergabe 2020
Es wurden 2 Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an 2 Standorten im Rettungsdienstbereich Rosenheim für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.3.2021 bis zum 28.2.2031 vergeben.
Stellplatz Bad Feilnbach
Bad Feilnbach
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (=betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag jeweils 8 Uhr bis 20 Uhr.
Stellplatz Eggstätt
Eggstätt
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (=betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag jeweils 9 Uhr bis 21 Uhr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Stellplatz Bad Feilnbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flintsbach am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83126
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Stellplatz Eggstätt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flintsbach am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren in beiden Losen bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]