VG Feilitzsch – Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 425/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feilitzsch
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95183
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://feilitzsch.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049 Regensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
VG Feilitzsch – Schülerbeförderung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in 4 Kleinbussen (Los 1) und 3 Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2021/2022 bis 2024/2025).
Schülerbeförderung Los 1 – Kleinbusse
95183 Feilitzsch
Erfüllungsort ist der Schulsprengel der Grund- und Mittelschule Feilitzsch.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2021/2022 bis 2024/2025).
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z.B. Schulfreie Tage / Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für schulische Sonderaktivitäten müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden.
In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o. g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen
Die Strecken sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse.
Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Es sind 4 Kleinbusse (Los 1) notwendig.
Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Kleinbusse etwa 32 623 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler ist aus den aktuellen Fahrplänen ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren steigen werden. Aktueller Stand ist, dass 330 Schüler vorhanden sind, wobei zwischen 40 und 48 % der Schüler befördert werden müssen. Eine Hochrechnung ergibt, dass im nächsten Jahr wohl 343 Schüler, im übernächsten Jahr 366 und im darauffolgenden Jahr 378 Schüler vorhanden sind, von denen 40-48 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl.
Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Großbusse und 3-4 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11.15 Uhr, 12.15 Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 16.45 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. Des Weiteren muss am Montag, Dienstag und Mittwoch ein Bus zum Schwimmunterricht nach Hof und zurück fahren. Freitags ist die letzte Fahrt und 13.00 Uhr.
Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen.
Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung erstellt und dem Beförderungsunternehmen übergeben. Grundsätzlich sind Änderungen durch neue bzw. ausscheidende Schüler vorbehalten. Die angegebenen Werte dienen nur als Kalkulationsgrundlage, abgerechnet werden im Falle der Auftragsvergabe die tatsächlich durchgeführten Fahrten als Tagespauschale.
Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 14.9.2021, die Vertragslaufzeit endet voraussichtlich zum 25.7.2025 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2024/25.
Schülerbeförderung Los 2 – Großbusse
95183 Feilitzsch
Erfüllungsort ist der Schulsprengel der Grund- und Mittelschule Feilitzsch.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2021/2022 bis 2024/2025).
Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen.
Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z. B. Schulfreie Tage/Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für schulische Sonderaktivitäten müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden.
In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o. g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen
Die Strecken sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Die grün markierten Strecken stellen hier die aktuellen Fahrpläne für die Kleinbusse dar, die rot markierten Strecken erfassen die Großbusse.
Die aktuellen Fahrpläne inklusiver ungefährer Kilometerangaben sind in den Vergabeunterlagen beigefügt. Es sind 3 Großbusse (Los 2) notwendig.
Die Kilometerleistung pro Schuljahr beträgt für die Großbusse etwa 19 889 km. Hierbei wurde von einem Schuljahr mit 38 Schulwochen á 5 Schultagen ausgegangen. Die aktuelle Anzahl der zu befördernden Schüler ist aus den aktuellen Fahrplänen ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren steigen werden. Aktueller Stand ist, dass 330 Schüler vorhanden sind, wobei zwischen 40 und 48 % der Schüler befördert werden müssen. Eine Hochrechnung ergibt, dass im nächsten Jahr wohl 343 Schüler, im übernächsten Jahr 366 und im darauffolgenden Jahr 378 Schüler vorhanden sind, von denen 40-48 % befördert werden müssen. Die Kilometeranzahl wird jedoch grundsätzlich dieselbe bleiben, da die gleichen Orte angefahren werden müssen, nur mit gegebenenfalls veränderter Schülerzahl.
Aus den beigefügten Fahrplänen ergibt sich, dass in der Früh 3 Großbusse und 3-4 Kleinbusse benötigt werden, um die Schüler zur Schule zu fahren. Die Schlusszeiten der Schule sind: 11.15 Uhr, 12.15 Uhr, 13.00 Uhr, 14.00 Uhr, 15.00 Uhr, 16.00 Uhr und 16.45 Uhr. Inwieweit hier Klein- und/oder Großbusse eingesetzt werden müssen, hängt vom jeweiligen Stundenplan ab. Um 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sind die Schlusszeiten der Mittagsbetreuung. Des Weiteren muss am Montag, Dienstag und Mittwoch ein Bus zum Schwimmunterricht nach Hof und zurück fahren. Freitags ist die letzte Fahrt und 13.00 Uhr.
Gerade bei den Kleinbussen ist ein flexibler Einsatz notwendig. Manche Orte können nur mit einem Kleinbus erreicht werden. Bei Unterrichtsausfall bedeutet dies somit teilweise andere Routen.
Die konkreten Fahrpläne je Schuljahr werden zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung erstellt und dem Beförderungsunternehmen übergeben. Grundsätzlich sind Änderungen durch neue bzw. ausscheidende Schüler vorbehalten. Die angegebenen Werte dienen nur als Kalkulationsgrundlage, abgerechnet werden im Falle der Auftragsvergabe die tatsächlich durchgeführten Fahrten als Tagespauschale.
Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 14.9.2021, die Vertragslaufzeit endet voraussichtlich zum 25.7.2025 bzw. mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2024/25.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, welche über die für die Durchführung der gewerblichen Personenbeförderung (hier: Schülerbeförderung) maßgebliche Sach- und Fachkunde verfügen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
— Angaben über ausgeführte vergleichbare Beförderungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert),
— Angaben der technischen Fachkräfte (hier Fahrzeugführer), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (bei Angebotsabgabe für beide Lose die jeweilige Loszuordnung mit vermerken),
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden,
— Jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den letzten 3 Jahren,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, also Angabe der einzusetzenden Fahrzeuge; hierbei auch Angabe über den voraussichtlichen Standort der zum Einsatz vorgesehenen Kraftomnibusse und Kleinbusse.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung der Angebote durch 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Also Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ferner Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und Angaben zum Insolvenzverfahren und Liquidation
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen.
Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Angebote“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieser gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDVR0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.