Glasreinigung München Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 54/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigung München
Die Ausschreibung umfasst die zweimal jährliche Glasreinigung in 4 Dienstgebäuden des DPMA in München:
— Reinigung im Frühjahr aller Glasflächen innen und außen mit Rahmen,
— Reinigung im Herbst aller Glasflächen nur außen mit Rahmen.
Daneben sind einzelne Glasflächen in öffentlichen Bereichen im Dienstgebäude Zweibrückenstraße monatlich zu reinigen.
Die Reinigungsleistungen sind mit einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren zu erbringen.
Das DPMA weist darauf hin, dass aus Sicht des DPMA eine vorherige Ortsbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer entsprechenden Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Die Ausschreibung umfasst die zweimal jährliche Glasreinigung in 4 Dienstgebäuden des DPMA in München:
— Reinigung im Frühjahr aller Glasflächen innen und außen mit Rahmen,
— Reinigung im Herbst aller Glasflächen nur außen mit Rahmen.
Daneben sind einzelne Glasflächen in öffentlichen Bereichen im Dienstgebäude Zweibrückenstraße monatlich zu reinigen.
Die Reinigungsleistungen sind mit einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren zu erbringen.
Das DPMA weist darauf hin, dass aus Sicht des DPMA eine vorherige Ortsbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist. Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer entsprechenden Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist folgendes Eignungskriterium „Mindestjahresumsatz“ zu erfüllen:
Der Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betrug (Angabe jeweils in Euro netto).
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird die Angabe von Referenzaufträgen gefordert.
Der Bieter hat mindestens einen nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Referenzauftrag in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung für einen Bezugszeitraum innerhalb der letzten 3 Jahre anzugeben.
Unter vergleichbaren Referenzaufträgen sind Referenzaufträge zu verstehen, die im Hinblick auf die Art der Reinigungsleistungen (Glasreinigung) sowie der Gebäudeart (Büro-/Verwaltungsgebäude) mit der Leistungsbeschreibung ähnlich und vergleichbar sind.
Anzugeben sind die folgenden Punkte:
— Referenzauftraggeber (Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Auftragswert in Euro (Angabe der Gesamtsumme der im Referenzauftrag erbrachten Glasreinigung in Euro),
— Erbringungszeitraum(Angabe des Zeitraums, in dem der Referenzauftrag erbracht wurde.),
— Erbrachte Leistungen (Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen sowie der Gebäudeart. Die Ver-gleichbarkeit des Referenzauftrags muss sich aus der Beschreibung ergeben.).
Der Bieter erklärt sich durch die Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das DPMA weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder MInderaufwand führen können, während eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für das DPMA ist. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters, berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder – Aufhebung begründen.
Daher werden die Bieter dringend aufgefordert, an einer entsprechenden Objektbesichtigung dre für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Die Besichtigungen werden zur Wahrung des Geheimwettbewerbs jeweils für einzelne Unternehmen durchgeführt. Es ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Wahrung des Geheimwettbewerbs bedingt, dass das DPMA für Termine für Ortsbesichtigungen nur mit entsprechenden Einschränkungen vergeben kann. Es ist damit zu rechnen, dass zwischen einer Terminanfrage und dem Ortstermin ggf. ein entsprechender Zeitraum erforderlich ist.
Die Einzelheiten bezüglich einer Terminvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bieter haben in ihrem Angebot zudem eine Eigenerklärung abzugeben, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Die Eigenerklärung ist inhaltlich angelehnt an die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland