TNW_Stadt Passau_Radtunnel Georgsberg_IBW Referenznummer der Bekanntmachung: VV 056/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.passau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Passau_Radtunnel Georgsberg_IBW
Die Stadt Passau plant den Bau eines Radtunnels durch den Georgsberg.
Beauftragt werden für das Tunnelbauwerk die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9, die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 6, sowie die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
In Bezug auf die Anbindung des Tunnelbauwerks werden zudem Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 12.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Die Beauftragung aller Leistungen erfolgt stufenweise, ggf. auch abschnittsweise.
Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. Teil der Besonderen Leistungen wird die Überarbeitung und Aktualisierung der bestehenden Entwurfsplanungsunterlagen.
94032 Passau
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Passau plant den Bau eines Radtunnels durch den Georgsberg.
Die Rad- und Fußwegverbindung zwischen der Altstadt von Passau und der nordöstlich liegenden Ilzstadt führt derzeit über die Prinzregent-Luitpold-Brücke, die Angerstraße sowie dem östlich liegende Ferdinand-Wagner-Straßentunnel. In beiden Fahrtrichtungen ist für den Radverkehr in diesem Teilabschnitt kein separater Radweg vorhanden, sodass eine Mitbenutzung des bestehenden Gehweges oder der Fahrspur erforderlich ist. Durch diese bauliche Vorgabe besteht sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger auf dem Fußweg ein erhöhtes Unfall- und Konfliktpotential. Ziel ist es durch bauliche Maßnahmen diese Konflikte zu lösen und gleichzeitig eine optimierte und attraktive Verbindung zwischen den Stadtteilen zu schaffen.
Im Jahre 2000 hat die Stadt Passau eine Variantenstudie zur Verbesserung des Fuß- und Radweges zwischen Donau und Ilz in Auftrag gegeben.
Als Vorzugsvariante wurde ein Fuß- und Radwegstollen abseits der Tunnelportale festgelegt.
Das Stollenbauwerk wird für die Nutzung von Fußgängern und Radfahrer ausgelegt. Eine Durchfahrung des Stollens mit Kraftfahrzeugen wird planerisch nicht berücksichtigt. Die allgemein gängigen Vorgaben für Planung von öffentlichen Tunneln nach ZTV-Ing und RABT werden sinngemäß beachtet.
Im Rahmen des Straßennetzes stellt die Radverkehrsanlage einen selbstständig geführten Rad- und Fußweg dar. Der Stollen soll sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer in beiden Richtungen benutzbar sein. Gemäß den Vorgaben der EFA bzw. ERA handelt es sich also bei der Radverkehrsanlage um einen selbstständig geführten Zweirichtungsradweg mit angrenzendem Fußweg.
Der Stollen soll steigend von Norden nach Süden im Sprengvortrieb erstellt werden. Die Länge des bergmännischen Abschnitts beträgt 117,30 m bei einer stetigen Steigung von ca. 1,77 %. In den Voreinschnitten der Portale werden im Süden ca. 4,10 m und im Norden ca. 2,00 m in offener Bauweise mit Luftbogenstrecke hergestellt.
Für das Anfahren des Stollens wird die Anschlagwand im Voreinschnitt Nord nach Erfordernis mit Ankern und Spritzbeton gesichert.
Der allgemeine Vortrieb wird auf Grund der hohen Gesteinsfestigkeit des Felsen im Sprengvortrieb aufgefahren. Dabei wird soweit wie möglich ein gebirgsschonendes Sprengen vorgesehen.
Die Sicherung des Ausbruchs erfolgt bei Bedarf mit Spritzbeton und Felsanker. Es wird davon ausgegangen, dass keine Systemankerung erforderlich wird, sondern eine Sicherung nach örtlichen Verhältnissen (Sicherung von einzelnen Felskeilen).
Bereits im Jahre 2012 wurde sowohl die Entwurfsplanung für das Tunnelbauwerk, wie auch die Entwurfsplanung für anschließende Verkehrsanlagen erbracht.
Leistungen:
Beauftragt werden nunmehr für das Tunnelbauwerk die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9, die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 6, sowie die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
In Bezug auf die Anbindung des Tunnelbauwerks werden zudem Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 12.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Die Beauftragung aller Leistungen erfolgt stufenweise, ggf. auch abschnittsweise.
Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. Teil der Besonderen Leistungen wird die Überarbeitung und Aktualisierung der bestehenden Entwurfsplanungsunterlagen.
Vergütung:
Die Vergütung der zu beauftragenden Leistungen erfolgt im Grundsatz gemäß HOAI anhand der anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorarsatz. Nach Beschluss des Auftraggebers wird indes vorgegeben, dass das Honorar aller Grund- und Besonderen Leistungen unabhängig von der noch genau festzulegenden Höhe der anrechenbaren Kosten auf einen Betrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto begrenzt wird, exklusive der Besonderen Leistung der Überarbeitung der vorliegenden Entwurfsplanung in den jeweiligen Leistungsbildern des Auftrages. Angebote im Rahmen des nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens, die die genannten Beträge überschreiten werden nicht im Rahmen der Zuschlagserteilung berücksichtigt.
Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist März 2023.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Tunnelbauwerke: 80 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Tunnelbauwerke Herstellung Tunnel in bergmännischer Bauweise, Spritzbetonbauweise (sehr gut vergleichbar),
— Sonstige Tunnelbauwerke (vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie in den Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung, (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung der Projektkosten von ca. 2 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto für das Tunnelbauwerk oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
— Stufe 1: Leistungsphasen 4 und 5,
— Stufe 2: Leistungsphasen 6 und 7,
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.
Fachplanung Tragwerksplanung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 4 und 5,
— Stufe 2: Leistungsphase 6,
— Stufe 3: Leistungsphase 8 (als Besondere Leistung).
Fachplanung Technische Ausrüstung:
— Stufe 1: Leistungsphasen 4 und 5,
— Stufe 2: Leistungsphasen 6 und 7,
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.
Objektplanung Verkehrsanlagen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 4 und 5,
— Stufe 2: Leistungsphasen 6 und 7,
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 31.3.2023.
Weitere projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Tunnelbauwerke der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: – Tunnelbauwerke Herstellung Tunnel in bergmännischer Bauweise, Spritzbetonbauweise, Sonstige Tunnelbauwerke,
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke, sowie in den Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung der Projektkosten von ca. 2 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto für das Tunnelbauwerk oder mehr aufweisen.
Mindestkriterium:
Mindestens 1 Tunnelbauwerk, Herstellung Tunnel in bergmännischer Bauweise, Tunnellänge >25 m nach RABT 2006 oder RL 2004/54/EG, Planung in den Leistungsphasen 4 bis 8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und den Leistungsphasen 4 bis 6 der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (jeweils mind. 50 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI).
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind „Ausschließlich“ nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDVHP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.